24 August 2026 Pressemitteilungen

GvW vertritt 43 niedersächsische Kommunen in Zensus-Verfahren

GvW Graf von Westphalen vertritt 43 niedersächsische Kommunen in Klageverfahren gegen die Feststellung ihrer Einwohnerzahlen auf Grundlage des Zensus 2022. Zwei der Klagen werden derzeit als Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg geführt. 

Hintergrund sind die im Zensus 2022 festgestellten Einwohnerzahlen. Zahlreiche Kommunen sind der Auffassung, dass die ermittelten Rückgänge nicht den tatsächlichen Einwohnerzahlen entsprechen. Die Feststellungen haben für die Kommunen erhebliche finanzielle Bedeutung. Denn die Einwohnerzahl ist maßgeblich für die Höhe der Finanzzuweisungen des Landes Niedersachsen. Niedrigere Einwohnerzahlen können damit unmittelbar zu niedrigeren Zuweisungen führen.

Die Musterverfahren, die für die weiteren von GvW betreuten Verfahren von wesentlicher Bedeutung sind, betreffen die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und die hierfür erforderliche Finanzausstattung der Kommunen. Es stellen sich grundlegende Fragen des Kommunal- und Verfassungsrechts.

GvW vertritt die Kommunen durch die Hamburger Rechtsanwälte Prof. Dr. Christian Winterhoff und Dr. Matthias Klatt (beide Kommunal- und Verfassungsrecht).

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