GvW Graf von Westphalen mit gerichtlichem Vorgehen gegen Pferdesteuersatzung der Gemeinde Tangstedt beauftragt
Die Gemeindevertretung der schleswig-holsteinischen Gemeinde Tangstedt wird am 14. Juni 2017 erstmals in Schleswig-Holstein über die Einführung einer kommunalen Pferdesteuer entscheiden. Vorgesehen ist die Erhebung einer Steuer auf das Halten und entgeltliche Benutzen von Pferden.
Über die Rechtmäßigkeit der geplanten Pferdesteuer wird bereits seit längerem intensiv gestritten. Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School in Hamburg, ist in einem umfangreichen Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass die Pferdesteuer aus verschiedenen Gründen verfassungswidrig sei. Insbesondere liege eine unzulässige diskriminierende Wirkung vor, weil durch die Steuer nahezu ausschließlich Frauen belastet würden. Außerdem verstoße die Besteuerung von Pferden gegen das landesverfassungsrechtliche Sportförderungsgebot (Art. 13 Abs. 3 Landesverfassung Schleswig-Holstein).
GvW Graf von Westphalen ist nunmehr von einer Gruppe Tangstedter Reiterinnen und Reiter mandatiert worden, gerichtlich gegen die Pferdesteuer vorzugehen. GvW-Partner Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Winterhoff und Rechtsanwalt Dr. Jan Felix Sturm, beide tätig am Hamburger Standort von GvW und spezialisiert auf Verfassungs- und Verwaltungsrecht, haben die Zulässigkeit der in Betracht kommenden Klageverfahren bereits geprüft. Sie empfehlen die Einleitung eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung beim Oberverwaltungsgericht und die Anfechtung der zu erwartenden Steuerbescheide aus Tangstedt.
„Wir werden uns nicht mit der Pferdesteuer abfinden, sondern sie vor Gericht zu Fall bringen“ – so Christina Pampel, die als Hamburger Bürgerin mit ihrem in Tangstedt untergebrachten Pferd genauso besteuert werden soll wie die Tangstedter Reiterinnen und Reiter. 91 % der Reitenden in dem Ort sind Frauen und Mädchen.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.