GvW mit Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Insolvenzplanverfahren erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 28. Oktober 2020 zwei Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts Bremen (6 T 84/20 und 6 T 85/20) in Insolvenzplanverfahren über das Vermögen von Bauträgergesellschaften aufgehoben und die Verfahren jeweils zurückverwiesen (2 BvR 765/20 und 2 BvR 764/20). Das Landgericht muss jetzt neu über die sofortigen Beschwerden gegen die entsprechenden Beschlüsse des Amtsgerichts Bremen entscheiden.
Die Karlsruher Richter haben ihre Entscheidungen damit begründet, dass das Landgericht Bremen den allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip) in mehrfacher Hinsicht verletzt habe. Bei seiner Subsumtion habe das Gericht den Rechtsschutz der Beschwerdeführerinnen gänzlich leerlaufen lassen – sowohl bei der gebotenen Interessenabwägung als auch bei der Prüfung des besonders schweren Rechtsverstoßes des Insolvenzplans.
Die vom Amtsgericht Bremen bestätigten Insolvenzpläne sehen jeweils die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen gegen den Willen der Beschwerdeführerinnen vor. Das Landgericht wird jetzt erneut darüber entscheiden müssen, ob die durch Auflassungsvormerkung geschützten Ansprüche der Beschwerdeführerinnen zwangsweise einem Insolvenzplan unterworfen werden dürfen. Insofern führte das Bundesverfassungsgericht bereits aus, dass angesichts der einhelligen Beurteilung im Schrifttum nicht ersichtlich sei, warum der Insolvenzplan insofern keinen offensichtlichen Rechtsverstoß aufweisen solle.
GvW hat die Beschwerdeführerinnen begleitet durch die Rechtsanwälte Prof. Dr. Christian Winterhoff, Felix Kazimierski (beide Verfassungsrecht, Hamburg) sowie Ansgar Hain (Insolvenzrecht, Berlin). Das Team hatte die Beschwerdeführerinnen bereits im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG erfolgreich vertreten. Im Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung aufgrund der vorzunehmenden Folgenabwägung dringend geboten sei und der Vollzug des Insolvenzplans bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgesetzt werden müsse (mehr).
Aktuelles

GvW Graf von Westphalen hat Vsquared Ventures bei der Series-B-Finanzierungsrunde von NEURA Robotics, einem führenden deutschen Unternehmen im Bereich der kognitiven und humanoiden Robotik, beraten.

Mit der Beauftragung von Hitachi Energy zur Herstellung von vier Konvertersationen im HGÜ-Projekt „Korridor B“ durch Amprion wird Windenergie von der Nordseeküste in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ins Ruhrgebiet transportiert und rund vier Millionen Menschen mit Strom versorgt.

Die DFS Aviation Services GmbH (DAS), eine Tochtergesellschaft der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hat eine strategische Partnerschaft mit der Dubai Air Navigation Services (DANS) abgeschlossen. Die Kooperation sieht vor, dass die DAS der DANS ab Januar 2025 für fünf Jahre das Flugsicherungspersonal in Dubai bereitstellt. Dazu wird vor Ort eine Niederlassung mit den Bereichen Luftverkehrsmanagement, Standards, Training, Safety, Engineering und technischer Support für Flugsicherungssysteme eingerichtet.
Unsere Leistungen

Sie wollen keine aktuellen Rechtsentwicklungen mehr verpassen? Und zu unseren Veranstaltungen eingeladen werden? Dann melden Sie sich gerne hier an.