GvW mit Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Insolvenzplanverfahren erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 28. Oktober 2020 zwei Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts Bremen (6 T 84/20 und 6 T 85/20) in Insolvenzplanverfahren über das Vermögen von Bauträgergesellschaften aufgehoben und die Verfahren jeweils zurückverwiesen (2 BvR 765/20 und 2 BvR 764/20). Das Landgericht muss jetzt neu über die sofortigen Beschwerden gegen die entsprechenden Beschlüsse des Amtsgerichts Bremen entscheiden.
Die Karlsruher Richter haben ihre Entscheidungen damit begründet, dass das Landgericht Bremen den allgemeinen Justizgewährleistungsanspruch (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip) in mehrfacher Hinsicht verletzt habe. Bei seiner Subsumtion habe das Gericht den Rechtsschutz der Beschwerdeführerinnen gänzlich leerlaufen lassen – sowohl bei der gebotenen Interessenabwägung als auch bei der Prüfung des besonders schweren Rechtsverstoßes des Insolvenzplans.
Die vom Amtsgericht Bremen bestätigten Insolvenzpläne sehen jeweils die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen gegen den Willen der Beschwerdeführerinnen vor. Das Landgericht wird jetzt erneut darüber entscheiden müssen, ob die durch Auflassungsvormerkung geschützten Ansprüche der Beschwerdeführerinnen zwangsweise einem Insolvenzplan unterworfen werden dürfen. Insofern führte das Bundesverfassungsgericht bereits aus, dass angesichts der einhelligen Beurteilung im Schrifttum nicht ersichtlich sei, warum der Insolvenzplan insofern keinen offensichtlichen Rechtsverstoß aufweisen solle.
GvW hat die Beschwerdeführerinnen begleitet durch die Rechtsanwälte Prof. Dr. Christian Winterhoff, Felix Kazimierski (beide Verfassungsrecht, Hamburg) sowie Ansgar Hain (Insolvenzrecht, Berlin). Das Team hatte die Beschwerdeführerinnen bereits im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG erfolgreich vertreten. Im Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung aufgrund der vorzunehmenden Folgenabwägung dringend geboten sei und der Vollzug des Insolvenzplans bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgesetzt werden müsse (mehr).
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
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Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.