Musterfeststellungsklage in BEV-Insolvenz: Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mit Kanzlei GvW erfolgreich
Neukundenboni müssen auch dann angerechnet werden, wenn im Vertrag mit dem Energieanbieter BEV die vermeintliche Mindestlaufzeit von einem Jahr nicht erreicht wurde. Das hat das OLG München heute auf die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) entschieden. Kunden des inzwischen insolventen Energieversorgers, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, profitieren: Denn mit ihrer Entscheidung haben die Münchener Richter die zentralen Rechts- und Tatsachenfragen mit Wirkung für alle im Klageregister stehenden BEV-Geschädigten vorab festgestellt.
Der Insolvenzverwalter durfte die Anrechnung der Boni in der Schlussrechnung nicht mit einem Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BEV ablehnen, stellte das Gericht klar. Eine solche Regelung gäben die AGB der BEV nicht her, mit der Folge, dass die Verträge keine Mindestlaufzeit regelten. BEV-Kunden mit einer geringeren Vertragslaufzeit als von einem Jahr hätten die Boni daher jedenfalls anteilig angerechnet werden müssen. Das OLG München wertet die Neukundenboni als unselbständige Rechnungsposten, die ohne Aufrechnung zugunsten der Kunden anzurechnen seien.
Die Kanzlei GvW hat den VZBV unter der Federführung des Berliner Prozess- und Insolvenzrechtlers Ansgar Hain beraten und vertreten mit einem Team bestehend aus den Anwältinnen und Anwälten Dr. Frank Süß, Stephen-Oliver Nündel (Prozessrecht, beide Frankfurt), Carsten Liersch (Praxisgruppenleiter Insolvenzrecht, Berlin) und Dr. Maren Mönchmeyer (AGB-Kontrolle, Hamburg). Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (MK 2/19).
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Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
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Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.