Netzkennung „Im besten Netz" - GvW erwirkt einstweilige Verfügung für 1&1 gegen die Deutsche Telekom
Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag von GvW- Mandantin 1&1 eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom erlassen. Das Gericht untersagte der Telekom die Änderung der technischen Netzkennung auf den Smartphone-Displays ihrer Kunden zu Werbezwecken.
Die Telekom hatte im Rahmen einer groß angelegten Werbekampagne die Netzkennung, die üblicherweise „Telekom.de" anzeigt, bei Millionen von Nutzern in die Werbebotschaft „Im besten Netz" geändert. Das Unternehmen selbst bewarb diese Maßnahme als „besonderes Extra" der Kampagne.
Das Landgericht Düsseldorf folgte der Argumentation von GvW, dass diese Vorgehensweise gegen das Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstößt. Das Gericht ging unter anderem von unlauterem Marktverhalten durch Datenschutzverletzung aus.
Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband ist gegen die Kampagne vor dem OLG Köln vorgegangen.
GvW hat die Mandantin vertreten durch Dr. Axel von Walter und Isabel Schmid-Raab (beide Digitalisierung & Technologie, München).
Beteiligung Inhouse 1&1:
Dr. Christian Bron, General Counsel, Dr. Steffen Wettig, Expert Legal Department (federführend)
Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (38 O 32/26) vom 8. Februar 2026 ist vorläufig.
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