14 April 2026 Pressemitteilungen

PFAS-Verfahren: Stadtwerke Rastatt erzielen mit GvW wichtigen Erfolg vor dem Landgericht Baden-Baden

Das Landgericht Baden-Baden hat am 13. April 2026 in dem Prozess der Stadtwerke Rastatt GmbH gegen die Umweltpartner Vogel AG die Haftung der Beklagten dem Grunde nach festgestellt. Damit hat das Gericht einen zentralen Schritt in der zivilrechtlichen Aufarbeitung der PFAS-Belastung in Mittelbaden vollzogen, einem der größten Umweltschäden in Deutschland. 

Gegenstand des Verfahrens ist die großflächige Verunreinigung von Böden und Grundwasser durch mit PFAS belastete Abfälle aus der Papierindustrie. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte die Beklagte diese Abfälle mit Kompost vermischt und auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht. In der Folge kam es zu erheblichen Belastungen des Grundwassers und hierdurch auch zu Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung, insbesondere wurden durch die Belastung von Trinkwasserbrunnen technische Anpassungen in der Wasseraufbereitung notwendig. Betroffen sind im Fall Rastatt rund 1.100 Hektar Boden und rund 490 Millionen Kubikmeter Grundwasser auf einer Fläche von 127 Quadratkilometern, Tendenz steigend. Das entspricht in etwa der Größe von Chiem- und Ammersee zusammen. 

Die Stadtwerke Rastatt machen in dem Verfahren gegen den Verursacher Schadensersatz in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro und die Feststellung der Schadenersatzpflicht für weiteren Schaden geltend. Mit der nun ergangenen Grundentscheidung hat das Gericht die wesentliche Voraussetzung für eine Haftung dem Grunde nach festgestellt. Über die konkrete Höhe des Schadensersatzes wird in einem weiteren Verfahrensabschnitt entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Stadtwerke Rastatt wurden in dem Verfahren rechtlich beraten und vertreten von der Kanzlei GvW Graf von Westphalen durch Dr. Dominik Greinacher, Juliane Hofmann und Simone Deiss (alle Umweltrecht). GvW begleitet die Stadtwerke umfassend seit vielen Jahren bei der rechtlichen Aufarbeitung der PFAS-Belastung.

Bleiben Sie informiert

Sie wollen keine aktuellen Rechtsentwicklungen mehr verpassen? Und zu unseren Veranstaltungen eingeladen werden? Dann melden Sie sich gerne hier an.