Prof. Dr. Christian Winterhoff ist neuer Präsident des Anwaltsgerichtshofs in der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg hat GvW-Partner Prof. Dr. Christian Winterhoff mit Wirkung zum heutigen Tag zum neuen Präsidenten des Anwaltsgerichtshofs in der Freien und Hansestadt Hamburg ernannt. Herr Prof. Winterhoff ist bereits seit sieben Jahren Richter am Anwaltsgerichtshof, seit 2013 hat er den Vorsitz im II. Senat inne.
Als oberstes Landesgericht für die Entscheidung berufsrechtlicher Fragen der Anwaltschaft entscheidet der Anwaltsgerichtshof erstinstanzlich in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen (wie z. B. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Verleihung der Befugnis zur Führung von Fachanwaltstiteln) und als Berufungsinstanz in Verfahren, die Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht zum Gegenstand haben.
Neben diesem Engagement im anwaltlichen Berufsrecht ist der außerplanmäßige Professor der Georg-August-Universität in Göttingen vielfach ehrenamtlich aktiv: Als Vorstand der gfr Gesellschaft für Rechtspolitik sowie als Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV) bzw. der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer widmet er sich der Rechtsfortbildung im Verfassungsrecht. Darüber hinaus ist Herr Prof. Winterhoff Mitherausgeber der jM (juris – Die Monatszeitschrift) sowie Prüfungskommissionsvorsitzender beim Justizprüfungsamt für das erste juristische Examen in Hamburg.
Zu den Schwerpunkten seiner anwaltlichen Tätigkeit bei GvW zählen das Verfassungsrecht einschließlich Kommunalverfassungsrecht, Fragen der Verwaltungsorganisation sowie allgemein das Öffentliche Wirtschaftsrecht. Hier berät Herr Prof. Winterhoff Verfassungsorgane und Behörden verschiedener Bundesländer ebenso wie Gemeinden, sonstige Selbstverwaltungskörperschaften und private Unternehmen. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Erstellung von Rechtsgutachten und der Führung verwaltungsbehördlicher und -gerichtlicher Verfahren bis hin zur Vertretung vor den Landesverfassungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.