GvW Veranstaltung

28 September 2020
Webinar

Akut-Prü­fung – Die teil­wei­se Rück­kehr zur In­sol­venz­an­trags­pflicht ab 01.10.2020

Die Covid 19-Pandemie ist noch nicht überwunden. Dennoch wird die Antragspflicht ab 01.10.2020 nur noch für auf Grund Überschuldung insolvenzreife Unternehmen ausgesetzt sein. Eine Verlängerung der Antragsaussetzung für den praktisch sehr bedeutsamen Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit soll es nicht geben.

Die Anforderungen an die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit rücken damit früher als erwartet wieder in den Fokus. Dies hat eine besondere Brisanz, weil sich die Verschuldung vieler Unternehmen in den vergangenen Monaten – nicht zuletzt infolge einiger Schutzmechanismen der Corona-Gesetzgebung – erhöht hat. Die aufgelaufenen Zahlungspflichten werden nun aber bei der Zahlungsunfähigkeitsprüfung zu berücksichtigen sein. 

Tauschen Sie sich aus mit Dr. Wolfram Desch, FA InsR (Partner Restrukturierung/Insolvenz bei GvW) und Dr. Stefan Weniger (Geschäftsführer Restrukturierungspartner RSP), die Ihnen die Fallstricke, Haftungsgefahren und Herausforderungen für Krisenunternehmen aus erster Hand erläutern. 

Die Präsentation finden Sie hier.

Alle weiteren Termine der Webinarreihe (jeweils um 10:00 Uhr):
Montag, 05.10.2020: Das Herzstück des neuen Sanierungsrechts: Der neue
Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
Montag, 12.10.2020: Restrukturierung in der Hotelindustrie – Neue Regeln, neue Chancen
Montag, 19.10.2020: Organ- und Berufshaftung im Lichte des neuen Restrukturierungsrechts
Montag, 26.10.2020: Änderungen der insolvenzrechtlichen Restrukturierungsmechanismen –
was ändert sich bei Eigenverwaltung, Insolvenzplan & Co.