GvW Veranstaltung

15 März 2024
10:00 - 11:00
online

CBAM – Berichtspflichten und Auswir­kungen der CO2-Bepreisung auf Lieferketten

Im Rahmen des European Green Deal und des Fit-for-55 Programms hat die EU das Europäische Emissionshandelssystem erweitert und führt den Carbon Border Adjustment Mechanismus (CBAM) ein. Bestimmte - bisher privilegierte - Betreiber von CO2-intensiven Industrieanlagen in der EU müssen in Zukunft in stärkerem Maße Emissionsberechtigungen ersteigern. In gleichem Umfang werden Importwaren durch CBAM ab 2026 mit einem zusätzlichen Preis belegt (CBAM-Zertifikate), um zu verhindern, dass die Industrieproduktion in Drittländer abwandert. Auch weitere Rechtsänderungen, wie beispielsweise die Einbeziehung von Schifffahrtsemissionen in den Emissionshandel, werden zu Preissteigerungen in der Lieferkette führen. Bereits seit Oktober 2023 müssen Importeure für ihre Einfuhren von CBAM-Waren (Zement, Düngemittel, Wasserstoff, Elektrizität und Waren aus Stahl und Aluminium) quartalsweise Berichte abgeben. Damit steigen die Anforderungen an die Transparenz von Lieferketten. CBAM und die Änderungen im EU-Emissionshandel machen eine vorausschauende strategische Beschaffung erforderlich, um Kostensteigerungen ab 2026 möglichst gering zu halten.
Dr. Hartmut Henninger und Lars Hillmann geben einen Überblick über die kurzfristig zu erfüllenden Berichtspflichten, die zu erwartenden Auswirkungen auf die Lieferketten und strategische Handlungsoptionen.

Alle Veranstaltungen der Reihe "ESG in der Lieferkette":

11.03.2024: ESG und Green Trade - what's next? Aktuelle Entwicklungen und Überblick (inklusive CSRD)
12.03.2024: LkSG und Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSDDD) – Praxiserfahrungen in Deutschland und Ausblick auf die EU-Richtlinie
13.03.2024: Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) – Herausforderungen für betroffene Branchen
14.03.2024 Forced Labour
15.03.2024: CBAM – Berichtspflichten und Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf Lieferketten