GvW Veranstaltung

23 September 2026
11:00 - 11:55
online

EU Forced Labour Regulation – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab dem 14. Dezember 2027 dürfen Produkte, die unter dem Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, nicht mehr auf dem EU-Binnenmarkt vertrieben oder aus der EU exportiert werden. Die EU Forced Labour Regulation (VO (EU) 2024/3015, FLR) trifft Unternehmen aller Größen und Branchen – unabhängig davon, wo in der Lieferkette Zwangsarbeit stattfindet (für mehr Details siehe GvW Blogbeiträge aus Dezember 2024 und Mai 2025 sowie diesen Artikel von Markus Löning).

Die Europäische Kommission hat im Juni 2026 umfassende Leitlinien veröffentlicht, das Forced Labour Single Portal freigeschaltet und eine Risikodatenbank aufgebaut. Gleichzeitig verschärfen die USA ihr Enforcement unter dem Uyghur Forced Labor Prevention Act. Für Unternehmen mit transatlantischen Lieferketten steigt der Handlungsdruck auf beiden Seiten.

 In diesem kompakten Webinar erläutern Eva Ritte und Markus Löning (Löning – Human Rights & Responsible Business), ehemaliger Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung, was die FLR konkret verlangt, wie Unternehmen sich praktisch vorbereiten können und wo Synergien mit bestehenden Sorgfaltspflichten (CSDDD, LkSG, EUDR) liegen.

Inhalte

  • Was verlangt die FLR? – Kernpflichten, Anwendungsbereich, Enforcement-Mechanismus
  • Wie bereiten sich Unternehmen praktisch vor? – Sieben Schritte zur Handlungsfähigkeit
  • Was steht in der FLR-Guidance der Kommission?
  • EU vs. USA: Unterschiede zwischen FLR und UFLPA für Unternehmen mit Dual-Market-Exposure
  • Synergien nutzen: FLR, CSDDD, LkSG und EUDR im integrierten Compliance-Ansatz
  • Q&A

Beteiligt


Löning – Human Rights & Responsible Business