Cyber Security

Cyberangriffe auf Unternehmen und Institutionen nehmen weltweit zu. Die fortschreitende Digitalisierung, die zunehmende Migration zu IP-vernetzten Steuerungssystemen sowie der Einsatz von Standardhardware und  -software vergrößern die Angriffsfläche. 

Umso wichtiger ist es, dass sich Unternehmen präventiv mit dem Szenario eines solchen Cyberangriffs auseinandersetzen. Es gilt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Daten und IT-Systeme wirksam zu schützen. Dabei beraten wir Sie ebenso wie bei Ihren Möglichkeiten, im Falle eines akuten Angriffs schnell und effektiv zu reagieren und die Schäden möglichst gering zu halten. Unsere Anwältinnen und Anwälte treffen mit Ihnen gemeinsam die erforderlichen Schutzmaßnahmen, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Was uns auszeichnet, ist unser team- und fachgruppenübergreifender Ansatz. Bei uns bekommen Sie Beratung zu relevanten Themen wie IT und Datenschutz, Telekommunikation, Compliance, Wirtschaftsstrafrecht, IP, Versicherungsrecht und Krisenkommunikation aus einer Hand.

Prävention – Laufende Beratung zur Vermeidung rechtlicher Risiken

Reaktion – Sofortige Beratung und Vertretung bei Sicherheitsvorfällen

Aktion – Beratung und Vertretung bei der Anspruchsverfolgung und -abwehr

Pflichtfeld *

NIS 2: Hohe Anforderungen an die Cybersicherheit

Spätestens seit Inkrafttreten der Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union – NIS 2 (EU 2022/2555) sollte das Thema Cybersicherheit in Unternehmen Chefsache sein. NIS 2 hat den Maßnahmen- und Pflichtenkatalog bezüglich Cybersecurity für Unternehmen noch einmal deutlich erweitert.