Kartellrecht in China

Am 01.08.2008 ist das Antimonopolgesetz der Volksrepublik China („AMG“) in Kraft getreten. Dabei zeigt sich, dass die staatliche und  private Kartellrechtsdurchsetzung in China immer mehr an Bedeutung erlangt. Insbesondere aber auch die administrative Rechtsdurchsetzung durch die Antimonopolvollzugsbehörden fand in letzter Zeit Beachtung in der Öffentlichkeit. Erstmalig waren in letzter Zeit von diesen Entscheidungen auch deutsche Unternehmen betroffen.

Daher ist es wichtig, viele wirtschaftliche Entscheidungen, Verträge und Verhandlungen unter dem Gesichtspunkt der kartellrechtlichen Konformität zu betrachten. Während bei M&A Transaktionen die kartellrechtliche Anmeldung mittlerweile Standard ist, gibt es viele Bereiche die auch den Regelungen des Kartellrechts unterliegen, aber dies oft den Beteiligten nicht klar ist.

Daher empfehlen wir in kritischen Fällen eine Vorabprüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit. Gemeinsam mit erfahrenen chinesischen Kooperationskanzleien stehen wir hierfür sowie auch für die Durchführung von Anmeldeverfahren und anderen Kartellverfahren zur Verfügung.

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