Türkisches Recht – Vertragsverhandlung und -gestaltung für Unternehmen
Deutsche Unternehmen sollten ihren türkischen Geschäftskontakten beim Engagement in der Türkei auf Augenhöhe begegnen.
Sprachliche und interkulturelle Kompetenz
Zwar ist die englische Sprache auch in der Türkei inzwischen als Geschäftssprache weitestgehend anerkannt. Dennoch ist es wichtig, dass die Verträge auch in der türkischen Muttersprache verhandelt werden können. Dies schafft Vertrauen und Nähe, um die Verhandlungen in Ihrem Sinn zu lenken. Unsere Anwältinnen und Anwälte sprechen verhandlungssicher deutsch, englisch und türkisch. Aufgewachsen und studiert in der Türkei und viele Jahre in Deutschland gearbeitet, sind sie mit beiden Kulturkreisen und Märkten eng vertraut. Wir kennen daher die Gepflogenheiten der türkischen Unternehmen und wissen, worauf es in der erfolgreichen Kommunikation ankommt.
Langjährige Erfahrung bei Vertragsgestaltungen im deutsch-türkischen Geschäftsverkehr
Häufige Ursachen für Streitigkeiten und Verfahren in der Türkei sind Verträge, die den Vertragsgegenstand und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nur unzureichend regeln. Um das Risiko solcher oft nervenaufreibenden und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten zu verringern, sollten Unternehmen ihr Engagement in der Türkei z.B. bei Gründung eines Unternehmens oder bei Beauftragung von Handelsvertretenden in detaillierten Verträgen absichern. Wir begleiten deutsche Unternehmen seit vielen Jahren dabei und wissen daher, welche Aspekte bei Geschäften mit der Türkei vertraglich fixiert werden sollten.