WTO-Recht

Das Recht der Welthandelsorganisation

Die im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) geschlossenen Abkommen und Vereinbarungen (z. B. GATT, GATS, TRIPS, WTO-Subventionsübereinkommen) wirken in das EU-Recht hinein.
Internationaler Handel soll in nichtdiskriminierender Weise zwischen den Vertragsstaaten der WTO stattfinden. Bei Verstößen steht den Staaten ein spezifisches Streitbeilegungsverfahren zur Verfügung, in dem verbindlich über den Konflikt entschieden werden kann. Bleiben Konsultationen zwischen den Staaten erfolglos, kann ein Staat ermächtigt werden, Ausgleichszölle auf Importe aus Drittländern einzuführen.
Die Kenntnis von Inhalt und Wirkmechanismen des WTO-Rechts ist für eine umfassende Beratung im internationalen Handel unentbehrlich.

Unsere Anwältinnen und Anwälte


prüfen die Vereinbarkeit von nationalen und EU-Rechtsakten am Maßstab internationalen Rechts


zeigen Wege zur Durchsetzung von WTO-Recht auf, insbesondere durch Einschaltung von (Dritt-)Staaten oder der Europäischen Kommission


beraten und vertreten in WTO-Streitbeilegungsverfahren und Annex V-Verfahren


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