Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. Januar 2026 entschieden, dass eine gewinnorientierte Untervermietung von Wohnraum regelmäßig unzulässig ist.
Der Berliner Senat hat am 6. Januar 2026 die Vorlagen des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, zu einem umfassenden Wohnraumsicherungsgesetz samt untergesetzlichem Maßnahmenpaket zur Kenntnis genommen.
Mit Urteil vom 24. September 2025 hat der Bundesgerichtshof die Abgrenzung zwischen Eigenbedarfskündigung und Verwertungskündigung weiter präzisiert – und dabei die Position von Vermietern deutlich gestärkt.
Rechtssicherheit für Betreiber und Grundstückseigentümer

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