20 Juni 2024 Blog

Die Regierung verlängert die Fristen für die Steuerzahlungen im Jahr 2024

Am 14. Juni 2024 erließ die Regierung den Erlass 64/2024/ND-CP zur Verlängerung der Fristen für die Zahlung der Mehrwertsteuer (VAT"), der Körperschaftssteuer (CIT"), der Einkommenssteuer (PIT") und der Pachtgebühren für Grundstücke im Jahr 2024.

Die aufgeschobenen Steuerzahlungen zielen darauf ab, den Cashflow zu erleichtern und den Aufschwung der Unternehmen zu unterstützen, um das allgemeine Wirtschaftswachstum und die Exporttätigkeit anzukurbeln. Unternehmen sollten die Anspruchsberechtigung prüfen und die verlängerten Zahlungsfristen für die Finanzplanung im Jahr 2024 berücksichtigen.


Anspruchsberechtigte:

  • Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die in Sektoren wie der Landwirtschaft, der Lebensmittelherstellung, der Textilindustrie, dem Baugewerbe, dem Verlagswesen, der Öl- und Gasförderung, der Getränkeherstellung, der Motorradherstellung, der Abwasserbehandlung, der Installation von Maschinen und Anlagen usw. tätig sind.
  • Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die in den folgenden Wirtschaftszweigen tätig sind: Transport, Beherbergung, Lebensmittel, Bildung, Gesundheitswesen, Immobilien, Arbeitsvermittlung, Reisen, Kunst, Unterhaltung, Medien, Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen sowie Unterstützung des Bergbaus.
  • Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die in der Herstellung von prioritären Produkten der Zulieferindustrie tätig sind; wichtige mechanische Produkte.
  • Klein- und Kleinstunternehmen.

Mehrwertsteuer (ohne Mehrwertsteuer bei der Einfuhr): Verlängerung der Zahlungsfrist für Mai-Sep 2024 um 2-5 Monate je nach Monat.

Die verlängerten Fristen für die Zahlung der monatlichen und vierteljährlichen Mehrwertsteuerbeträge sind wie folgt:

Geldtransporte: Verlängerung der Zahlung für Q2/2024 um 3 Monate.

Grundstückspacht: Verlängerung der Zahlung von 50% der Pachtgebühren für 2024 um 2 Monate.

Für Geschäftshaushalte und Einzelpersonen: Verlängert die PIT- und VAT-Zahlungen für das ganze Jahr für Privathaushalte und Einzelpersonen, die in ausgewählten Sektoren/priorisierten unterstützenden Industrieprodukten tätig sind; wichtige mechanische Produkte bis zum 30. Dezember 2024.

Förderungswürdige Unternehmen mit mehreren Sektoren können die vollen zu zahlenden Steuerbeträge verlängern.

Verfahren für die Berechtigung zur Verlängerung von Steuerzahlungen und Antragstellung:

  • Die Steuererklärungen müssen nach wie vor fristgerecht eingereicht werden, nur die Zahlung wird verlängert.
  • Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen den Antrag auf Verlängerung der Steuer- und Pachtzahlungen bis zum 30. September 2024 bei den Steuerbehörden einreichen, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Der Antrag deckt alle verlängerten Steuerbeträge ab.
  • Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die Voraussetzungen erfüllen, und die Steuerbehörde stellt keine Genehmigung für die Verlängerung aus. Nicht Förderfähige werden von den Steuerbehörden benachrichtigt und müssen die geschuldeten Beträge zahlen.
  • Während des Verlängerungszeitraums fallen keine Verzugszinsen an.

 

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