Emissionshandel im Seeverkehr – erste Ergebnisse
Im Jahr 2024 wurde das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) auf den Seeverkehr ausgedehnt. Seitdem sind Reedereien verpflichtet, CO2-Zertifikate für Frachtschiffe mit einer Bruttotonnage von über 5.000 zu erwerben. Der Erweiterung vorausgegangen war eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2015, die seit 2018 Reedereien verpflichtet, CO2-Emissionen dieser Schiffe zu erfassen, hierüber Berichte zu erstellen und zuletzt diese auch verifizieren zu lassen.
Seit Beginn der Einführung der Berichtspflichten und seit letztem Jahr auch des verpflichtenden Erwerbs von CO2-Zertifikaten stellte sich die Frage, ob sich die hiermit verbundenen Kosten für die Reedereien auf die Höhe der Transportkosten und letztlich die Frachtraten für die Verlader auswirken würden. Am 18.03.2025 veröffentlichte die EU-Kommission erstmals einen Bericht, in dem eine entsprechende Untersuchung der EU-Kommission bezogen auf den Zeitraum Q1 – Q3 2024 zusammengefasst wurde:
Die EU-Kommission kommt in ihrer Untersuchung dabei zu dem Ergebnis, dass ETS-Kosten im Jahr 2024 im Durchschnitt zu einer geschätzten Erhöhung von 3,7% der Transportkosten geführt hätten. Zu beachten ist hierbei, dass Reedereien im Jahr 2024 lediglich für 40% ihrer relevanten Emissionen Zertifikate erwerben mussten. Dieser Anteil ist im Jahr 2025 bereits auf 70% erhöht und ab 2026 müssen Reedereien für ihre gesamten relevanten Emissionen CO2-Zertifikate erwerben.
Der Umgang mit Kosten für CO2-Zertifikate wird daher zukünftig auch bei der Preis- und damit Vertragsgestaltung noch mehr in den Fokus rücken. Dies auch deshalb, da beispielsweise ab 2026, neben dem verpflichtenden Erwerb von Zertifikaten für CO2-Emissionen, Zertifikate für andere Emissionen (z.B. Methan) ebenfalls erworben werden müssen. Zudem wird sich der Anwendungsbereich des EU-ETS zukünftig auch auf kleinere Schiffe erstrecken. Reedereien und Verlader sollten diese und andere Neuerungen bereits jetzt bei der Ausgestaltung von Verträgen berücksichtigen.

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