Mai 2022 Blog

Erleichterte Beschäftigungs­aufnahme in Deutschland für Beschäftigte aus Russland

International tätige Unternehmen können ihre in der Russischen Föderation beschäftigten Mitarbeitenden aktuell unter erleichterten Bedingungen in Deutschland weiterbeschäftigen. Die Bundesagentur für Arbeit hat eine bis 30.09.2022 befristete Globalzustimmung zur Arbeitsmarktzulassung von Fachkräften aus Russland erteilt.

GvW unterstützt Unternehmen in Deutschland dabei, rasch die erforderlichen Aufenthaltstitel für diese Beschäftigten zu erlangen. Die russischsprachigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei können die Beschäftigten bei Bedarf unmittelbar auf Russisch beraten.

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