Februar 2013 Blog

Erste gegen ausländische Unternehmen verhängte Geldstrafe in China wegen unerlaubter Preisabsprachen

Am 04.01.2013 gab die chinesische Kommission für Entwicklung und Reform („NDRC“) offiziell bekannt, dass diese Geldstrafen in Höhe von insgesamt 353 Mio. Yuan (rund 43 Mio. Euro) gegen koreanische und taiwanesische LCD-Panel-Hersteller (SAMSUNG, LG, Chimei Innolux, AUO Optronics, Chunghwa Picture Tubes und HannStar) wegen unerlaubter Preismanipulationen in China verhängt hat. Mit der Entscheidung der NDRC wurden zum ersten Mal ausländische Unternehmen in China wegen unerlaubter Preisabsprachen verurteilt.

Laut NDRC hatten die sechs LCD-Panel-Hersteller insgesamt 53 sogenannte „LCD-Panel-Treffen“ im Zeitraum von 2001 bis 2006 in Taiwan und in Korea abgehalten. Nach den Feststellungen der NDRC tauschten sich die LCD-Panel-Hersteller hierbei nicht nur über Marktinformationen aus, sondern verständigten sich auch über die Preise für die LCD-Panels. In dem genannten Zeitraum haben die sechs Unternehmen 5,15 Mio. LCD-Panels in China verkauft.

Ergänzend zu den Geldstrafen versprachen die sechs Unternehmen, die Garantiezeit für die im inländischen Markt an chinesische Farbfernseher-Hersteller verkauften LCD-Panels von 18 auf 36 Monate zu verlängern.

Da das seit August 2008 geltende chinesische Antimonopolgesetz keine Rückwirkung entfaltet, hat die NDRC die sechs Unternehmen noch gemäß § 14 Nr. 1 des Preisgesetzes bestraft. Nach § 40 Abs. 1 S. 1 des Preisgesetzes kann eine Geldstrafe in Höhe von bis zu dem fünffachen der illegalen Gewinne verhängt werden. Da die LCD-Panel-Hersteller die Tat gestanden haben, hat die NDRC diesen Rahmen allerdings nicht vollständig ausgeschöpft.

Die Entscheidung der NDRC ist für ausländische Unternehmen von besonderer Bedeutung, da erfahrungsgemäß den in China bestehenden kartellrechtlichen Vorgaben bislang nur wenig Beachtung geschenkt wurde. Das harte Vorgehen der NDRC gegen die LCD-Panel-Hersteller lässt erwarten, dass auch in Zukunft die zuständigen Behörden vermehrt auf die Einhaltung der Vorschriften u.a. des neuen Antimonopolgesetzes achten werden. Um sich nicht der Gefahr erheblicher Geldstrafen auszusetzen, sollten daher Unternehmen, die in China tätig sind, verstärkt auf ein kartellrechtskonformes Verhalten achten.

Dr. Jia Ding, LL.M., Juristische Mitarbeiterin China Desk

 

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