August 2022 Blog

ESG: Konkreti­sierung der nach­haltig­keits­bezogenen Offen­legungs­pflichten im Finanz­sektor in Kraft getreten

Die technischen Regulierungsstandards (RTS) zur EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor wurden am 25. Juli 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union als Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 veröffentlicht und traten am 14. August 2022 in Kraft. Die RTS sind ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden. 

Hintergrund

Bereits seit dem 10. März 2021 gilt die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU-Offenlegungsverordnung), die ohne weiteren nationalen Umsetzungsakt in den EU-Mitgliedstaaten anzuwenden ist. Sie trifft in Verbindung mit der EU-Taxonomieverordnung einheitliche Regelungen darüber, wie Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater – etwa Kapitalverwaltungsgesellschaften, Kreditinstitute und Wertpapierfirmen – Anleger über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten informieren müssen. Anleger sollen damit einschätzen können, wie nachhaltig ein Finanzprodukt ist und welchen Einfluss Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite haben können. Die Europäische Union will dadurch private Gelder in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten umleiten, um den Folgen des Klimawandels, der Ressourcenverknappung und anderer nachhaltigkeitsbezogener Probleme entgegenzuwirken. Als Teil des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen soll damit ein Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens geleistet werden.

Konkretisierung durch technische Regulierungsstandards

Die nunmehr in Kraft getretenen Regelungen zu den Offenlegungspflichten (sogenannte Level-2-Regulierung) legen den konkreten Inhalt, die zu verwendende Methodik und die Art der Darstellung der offenzulegenden Informationen fest. Die Qualität und Vergleichbarkeit der offenzulegenden Informationen sollen dadurch künftig verbessert werden und Anleger detaillierte Informationen in standardisierter Form erhalten, die es ihnen ermöglichen, Finanzprodukte mit Blick auf deren Nachhaltigkeit zu bewerten und zu vergleichen. Zudem sollen bisher bestehende Rechtsunsicherheiten bezüglich der Offenlegungspflichten durch die konkretisierenden Vorgaben reduziert werden. 

Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater haben die RTS bei der Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen verpflichtend ab dem 1. Januar 2023 zu berücksichtigen.

Ausblick

Die konkretisierende Regulierung zur Offenlegungsverordnung ist mit den RTS nicht abgeschlossen. Die Europäische Kommission will beim Thema Nachhaltigkeit auf dem Finanzmarkt für weitere Transparenz sorgen. Daher hat sie bereits im April 2022 die Europäischen Aufsichtsbehörden aufgefordert, der Europäischen Kommission Vorschläge zur weiteren Überarbeitung der RTS zu unterbreiten. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird über den Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden an den Arbeiten mitwirken.

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