EU-ETS 2 verschoben – nationaler Emissionshandel bleibt
Der Europäische Rat der EU-Mitgliedstaaten hat im November 2025 entschieden, dass die Einführung des Europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) um ein Jahr von 2027 auf 2028 verschoben werden soll. Das EU-ETS 2 sieht ein eigenständiges System für die Versteigerung von CO2-Zertifikaten im Gebäude- und Verkehrssektor auf Europäischer Ebene vor.
Für Akteure des Fracht- und Speditionswesens bedeutet dies, dass sich der für sie relevante CO2-Preis für Brennstoffe wie Benzin und Diesel auch ab 2027 zunächst weiter nach dem in Deutschland geltenden nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) richten dürfte.
Was gilt im kommenden Jahr?
Das nEHS sieht für 2026 vor, dass Unternehmen, die besagte Brennstoffe verkaufen, für diese Brennstoffe CO2-Zertifikate zwischen 55 – 65 € je Tonne per Auktion erwerben müssen. Diese Kosten schlagen sich – wie bisher auch – auf die Speditionskosten / Frachtraten nieder, können aber bereits jetzt mit einkalkuliert werden.
Was gilt ab 2027?
Das nEHS wird – sollte die Verschiebung des EU-ETS 2 verbindlich werden – zunächst fortgeführt bis das EU-ETS 2 startet. Die genaue Bepreisung ab 2027 ist dabei unklar, soll während der Übergangsphase aber jedenfalls schrittweise an den Europäischen Emissionshandel für Anlageemissionen (EU-ETS 1) gekoppelt werden, welches bereits für den Luft- und Seefrachtverkehr gilt. Anwendbar bleibt es nur innerhalb Deutschlands.
Durch die Verschiebung des Beginns des EU-ETS 2 dürfte die Preisentwicklung ab 2027 damit weniger vorhersehbar werden, könnte zu höheren Preise führen sowie einem Marktnachteil für deutsche Unternehmen gegenüber Unternehmen in anderen EU Mitgliedstaaten, wo es noch keine verbindliche CO2-Bepreisung für Brennstoffe gibt.
Diese bevorstehende Volatilität der Preise sollten Akteure des Fracht- und Speditionswesens bereits jetzt bei ihrer Vertragsgestaltung berücksichtigen.

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