November 2019 Blog

Grund­erwer­bsteuer­re­form ver­scho­ben

Die Neuregelung des Grunderwerbsteuergesetzes, mit der als missbräuchlich empfundenen sog. Share Deals bei Immobilientransaktionen entgegen getreten werden sollte, wird nun nicht wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Dies gab die Regierungskoalition mit Pressemitteilung vom 24. Oktober 2019 bekannt und kündigte den Abschluss der Reform voraussichtlich für die erste Jahreshälfte 2020 an.

Ursprünglich war eine Neuregelung mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vorgesehen. Hierzu hatte die Bundesregierung am 31. Juli 2019 den Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vorgelegt.

Die Verschiebung und Überarbeitung der Grunderwerbsteuerreform sind grundsätzlich zu begrüßen, da der Gesetzesentwurf einigen Anlass zur Kritik gab. Andererseits stellt sich nach wie vor die Frage, welche Regelungen die Gesetzesänderung konkret treffen wird und ob sie bereits Rechtsvorgänge ab dem 1. Januar 2020 erfassen soll.

Lars-Olaf Leskovar, LL.M., Rechtsanwalt
Frankfurt a. M.

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