01 September 2026 Blog

Knock for Knock Klauseln

Neue Industrien führen häufig auch zu neuen rechtlichen Regelungen, zumindest Regelungsvorschlägen. Der Betrieb von Windparks in der Nord- und Ostsee wird vielfach von Unternehmen aus unterschiedlichen Ländern betrieben, die dann einheitliche Rechtsgrundlagen suchen, um Schadensfälle möglichst weisungsfrei abwickeln zu können. 

Knock for Knock bedeutet jetzt, dass jede Partei den Schaden trägt, der in ihrem unmittelbaren Umfeld an ihren Gütern entsteht. Es gibt also insoweit keine Haftung mehr für Schäden an fremden Gütern, sondern nur noch die Verantwortung für die eigenen Güter.

Die auch sonst für ihre seerechtlichen Regelungen bekannte BIMCO hat diese Haftungsformen bereits in standardisierte Regelungen übernommen, was natürlich dazu führt, dass sie aus deutschrechtlicher Sicht dann auch AGB werden und damit noch mal einer schärferen Kontrolle unterliegen. Soweit ersichtlich gibt es bisher keine Urteile deutscher Gerichte dazu. Tatsächlich aber muss man ja sagen, ist es am Ende eine Haftungsfreistellung durch den Vertragspartner und gleichzeitig die Kalkulation eines eigenen Schadenrisikos. Der Verfasser hat bisher kein Gutachten zu der Frage erstellen müssen, nach erster Einschätzung aber sollten diese Klauseln einer transportrechtlichen Prüfung standhalten.

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