Ladehilfsmittel-Abwicklung
Wie vereinbart man einen Palettentausch?
In dem vorliegenden Fall hatte der Frachtführer im Rahmen des Vertragsschlusses die Frage gestellt, welche Palettenqualität denn der Absender mit seinen Empfängern vereinbart habe. Der Absender stellte in seinen AGB darauf ab, dass er nur saubere und maschinentauglichen Paletten zum Tausch akzeptiere. Im weiteren Verlauf der Geschäftsbeziehung führte der Absender offensichtlich ein Palettenkonto und im Laufe der Zeit wurde dieses Palettenkonto auch sporadisch immer wieder ausgeglichen.
Das Risiko
Die Geschäftsbeziehung erstreckte sich über einige Jahre und bei ihrem Abschluss stellte sich ein Palettendefizit in einer Höhe von 230.000 € heraus. Tatsächlich ist dies insbesondere im Handeln über längere Zeit ein durchaus übliches Risiko allein aus der Palettenabwicklung.
Die rechtliche Einstufung
In diesem Falle ging das Gericht nicht davon aus, dass die Parteien eine entsprechende Tauschabrede getroffen haben. Unter Verweis auf die allgemeine Rechtsprechung verlangte das Gericht, dass diese offenkundig für den Frachtführer nachteilige Abrede eine Eindeutigkeit voraussetze, die im vorliegenden Fall nicht gegeben sei.

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