Laufzeit von Rahmenverträgen
Es lässt sich häufig beobachten, dass Rahmenverträge entweder gar keine Laufzeit aufweisen oder aber sehr kurze Laufzeiten. Die erste Alternative tritt auf, wenn man der Meinung ist, dass eben der erteilte Einzelauftrag entscheidend ist. Der Rahmenvertrag ist entsprechend von geringerer Bedeutung. Die zweite Alternative gilt meist, weil man insbesondere sicherstellen will, dass Preise regelmäßig aktualisiert werden.
Beide Herangehensweisen sind aus vertraglicher Sicht falsch. Legt man keine Laufzeit fest, kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden, was häufig insbesondere für den Auftraggeber sehr ungünstig ist. Eine Preisgestaltung lässt sich bei entsprechender Konzeption des Rahmenvertrages unabhängig von dessen Laufzeit innerhalb von festgelegten Perioden erneuern, auch nach ganz unterschiedlichen Methoden.
Der Rahmenvertrag ist sicherlich komplexer und aufwendiger bei seiner Eingehung, regelmäßig sorgt er aber dafür, dass für einen Zeitraum von 3 oder 5 oder auch mehr Jahren nur noch kleinere Detailfragen auftreten, keine grundlegenden Diskussionen mehr zu führen sind.

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