Januar 2026 Blog

Neue Eskalation im Zollkonflikt zwischen den USA und der EU durch Präsident Trumps Grönland-Politik

Der Zollkonflikt zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union spitzt sich erneut zu. US‑Präsident Donald Trump hat angekündigt, ab dem 1. Februar 2026 Strafzölle in Höhe von 10 % auf Waren aus Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Großbritannien zu erheben. Ab dem 1. Juni 2026 sollen diese Zölle auf 25 % angehoben werden, wenn nicht bis dahin eine Einigung über den Kauf Grönlands durch die USA gefunden wird.

Hintergrund 

Auslöser ist die Entsendung von Soldaten dieser Länder nach Grönland. Dies hatte den Zweck, die europäische Solidarität mit Dänemark zu bekräftigen und die militärische Lage vor Ort zu erkunden. Die Truppen wurden unbewaffnet und mit Zivilflugzeugen verlegt, um eine Provokation Washingtons zu vermeiden. Hintergrund dieser Maßnahme sind wiederholte Äußerungen Donald Trumps, wonach die autonome, zum Königreich Dänemark gehörende Insel Grönland den USA einverleibt werden solle – bevorzugt durch einen Erwerb, notfalls aber auch mit militärischen Mitteln. Öffentlich rechtfertigt Trump dieses Vorhaben mit sicherheitspolitischen Interessen der USA und der angeblichen Gefahr einer Übernahme Grönlands durch Russland oder China. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass vor allem das Interesse an den umfangreichen Bodenschätzen der Insel eine zentrale Rolle spielt.

Dänemark, Grönland und die übrigen EU‑Staaten lehnen dieses Ansinnen entschieden ab. 

Mögliche Gegenreaktionen der EU

Die angedrohten US‑Zölle stellen nun die Ratifizierung des im Sommer des vergangenen Jahres vereinbarten Handelsabkommens der EU mit den USA in Frage, das den Vereinigten Staaten bislang einen zollfreien Zugang zum EU‑Markt (0 %) gewähren sollte, während für EU‑Exporte in die USA ein pauschaler Zollsatz von mindestens 15 % auf die Mehrheit der Waren gelten sollte.

Parallel dazu wird in Brüssel die Aktivierung des sogenannten „Instruments zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen“ (Anti‑Coercion Instrument, ACI) diskutiert. Dabei handelt es sich um eine EU‑Verordnung zum Schutz vor wirtschaftlicher Nötigung durch Drittstaaten, die ursprünglich insbesondere als Reaktion auf Druckmaßnahmen aus China entwickelt wurde und auch als „Handels‑Bazooka“ bezeichnet wird. Nach der Rechtsdefinition liegt wirtschaftliche Nötigung vor, wenn ein Drittland handels- oder investitionsbeschränkende Maßnahmen anwendet oder androht, um politische oder rechtliche Entscheidungen der EU oder einzelner Mitgliedstaaten zu beeinflussen. Die Europäische Kommission hat bereits in 2025 eine Liste US‑amerikanischer Produkte vorbereitet, die im Falle einer Aktivierung des Instruments betroffen sein könnten. Der Fokus liegt dabei vor allem auf Waren aus Bundesstaaten, die von republikanischen Gouverneuren geführt werden. Auf dem bisherigen Höhepunkt der transatlantischen Spannungen stellte die EU Gegenmaßnahmen für US‑Waren im Wert von bis zu 93 Milliarden Euro in Aussicht, darunter Bourbon‑Whiskey, Flugzeugteile (insbesondere mit Auswirkungen auf Boeing), Sojabohnen und Geflügel.

Die Anwendung des ACI erfolgt jedoch nicht automatisch und ist mit einem mehrstufigen Verfahren verbunden. Zunächst hat die Europäische Kommission bis zu vier Monate Zeit, um das Vorliegen wirtschaftlicher Nötigung zu prüfen. Anschließend entscheiden die EU‑Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit über die Aktivierung des Instruments. Im Falle eines positiven Beschlusses wird zunächst eine Verhandlungsphase mit den USA eröffnet.

Scheitern diese Gespräche, kann die EU weitreichende Gegenmaßnahmen ergreifen, die über klassische Strafzölle deutlich hinausgehen. Das Instrument umfasst auch die Beschränkung von Dienstleistungen, Investitionen und den Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Denkbar sind unter anderem der Ausschluss ausländischer Unternehmen von EU‑Ausschreibungen oder die teilweise Aussetzung des Schutzes geistiger Eigentumsrechte. Sämtliche Maßnahmen müssen dabei verhältnismäßig sein und dürfen den entstandenen Schaden für die EU nicht überschreiten.

Die eigentliche Stärke des Instruments liegt für viele Beobachter in seiner abschreckenden Wirkung: Allein das Ziehen der „Handels‑Bazooka“ signalisiert, dass die EU bereit ist, ihren Binnenmarkt als machtvolles Druckmittel einzusetzen.

Für Deutschland als exportorientierte Volkswirtschaft wären zusätzliche US‑Zölle besonders schmerzhaft. Mit einem jährlichen Exportvolumen von rund 157 Milliarden Euro sind die USA Deutschlands wichtigster Handelspartner. Den größten Anteil daran haben Fahrzeuge, Maschinen sowie Chemie‑ und Pharmaprodukte.

Zusammenfassung und Ausblick

Es zeigt sich erneut, dass die Handelsbeziehung zu den USA nicht verlässlich und längerfristig eingeschätzt werden kann. Daher ist Unternehmen anzuraten, von langfristigen Investitionen abzusehen und ihre Handelsbeziehungen auf breitere Füße zu stellen, so dass der Absatz von Waren in den USA durch Ausfuhren in andere Staaten ergänzt und ersetzt werden kann. Hierfür ist weiterhin eine genaue Analyse der eigenen Lieferanten, Lieferströme, Produktionsmöglichkeiten und Kundenstrukturen durchzuführen. Nur so kann entsprechend flexibel reagiert werden.

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