Neue Rechtsentwicklung
In China trat am 07. November 2023 das Haager Apostille-Übereinkommen in Kraft. In den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 werden zeitlich aufwendige und kostspielige Legalisierungsverfahren für Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, durch die „Haager Apostille“ ersetzt. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/12-apostille-ausl/606196
Diese Beglaubigungsbescheinigung bestätigt die Echtheit einer deutschen öffentlichen Urkunde zum Zwecke der Nutzung in China, ohne dass das chinesische Konsulat mitwirken muss. Die „Haager Apostille“ muss lediglich von einer vorgesehenen deutschen Behörde, durch den die Urkunde auch ausgestellt wurde, erteilt werden. Das Apostilleverfahren dauert in Deutschland regelmäßig nur wenige Tage, wohingegen ein Legalisierungsverfahren mehrere Wochen bis mehrere Monate dauern kann. Folglich wird der Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die im Chinageschäft tätig sind, deutlich verringert. Bis zum Inkrafttreten des Haager Apostille-Übereinkommens in China waren für deutsche Unternehmer nämlich von der Gründung einer Tochtergesellschaft bis hin zur Führung von Rechtsstreitigkeiten in China notariell beglaubigte und legalisierte Dokumente aus dem Heimatland notwendig.
Es ist überwiegend wahrscheinlich, dass nicht alle chinesische Behörden „Haager Apostillen“ sofort nach Inkrafttreten des Übereinkommens akzeptieren werden. Erfahrungsgemäß dauert es nämlich einige Monate, bis chinesische Behörden neue Bestimmungen nach Inkrafttreten einer Regelung umsetzen.