Öffnungsklauseln in Fulfillment-Verträgen
Der elektronische Handel ist besonderen Mengenschwankungen unterlegen. Diese sind nur zum Teil gezielt. Sie ergeben sich zum Teil auch durch äußere Einflüsse, auf die der Händler entsprechend reagieren muss.
Das stellt gleichzeitig besondere Anforderungen an die logistische Abwicklung. Händler wie Dienstleister müssen sich von Beginn der Zusammenarbeit an über diese Schwankungen im Klaren sein und Regelungen treffen, die sowohl technisch wie finanziell die unterschiedlichen Auslastungen bewältigen können.
Besonders auf der Händlerseite muss ein Verständnis dafür entwickelt werden, dass der logistische Dienstleister nicht in völliger Beliebigkeit auf Schwankungen in der Auslastung reagieren kann.

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