Juni 2020 Blog

Online-Schieds­ver­fahren in China - Ein Corona Update

Die COVID-19-Pandemie hat die Handelsbeziehungen zwischen Parteien, die weltweit, aber auch in China geschäftlich tätig sind, stark beeinträchtigt, was auch zu einem raschen Anstieg der Anforderungen an die Streitbeilegung gerade in einer solchen Zeit geführt hat. Um die wirksame Beilegung von Streitigkeiten während des Zeitraums der Epidemieprävention und -bekämpfung zu gewährleisten, die Interessen der Parteien zu wahren und den reibungslosen Ablauf von Schiedsverfahrens sicherzustellen, haben viele Schiedsinstitutionen damit begonnen, Online-Schiedsverfahren zu fördern.

In der Zeit der Epidemieprävention und -bekämpfung liegen die Vorteile der Online-Schiedsgerichtsbarkeit auf der Hand: Erstens vermeidet die Online-Schiedsgerichtsbarkeit den persönlichen Kontakt zwischen den Parteien und dem Schiedsgericht und gewährleistet so die Sicherheit und Gesundheit der Parteien. Zweitens erspart die Online-Schiedsgerichtsbarkeit bis zu einem gewissen Grad die Druck- und Kurierkosten für die Einreichung von Papierdokumenten und reduziert die Reisekosten für Verhandlungen vor Ort. Drittens löst die Online-Schiedsgerichtsbarkeit das Problem der Verschiebung von Anhörungen, die durch Einreisekontrollen- und beschränkungen während der Epidemie verursacht wurden und verringert das Problem, Anhörungen zwischen den Parteien zu koordinieren. Schließlich führt Online-Schiedsgerichtsbarkeit zu einer Interaktion zwischen den Parteien in Echtzeit, wodurch die Effizienz und der Komfort des Schiedsverfahrens verbessert werden. In solch unsicheren Zeiten sind Online-Schiedsverfahren oder Online-Anhörungen bei Schiedsverfahren daher in der Tat eine erwägenswerte Alternative für Handelsstreitigkeiten.

Definition der Online-Schiedsgerichtsbarkeit

Die Online-Schiedsgerichtsbarkeit kann in der Regel als die Digitalisierung der traditionellen Offline-Schiedsgerichtsbarkeit verstanden werden, die zu den Online-Streitschlichtungsmechanismen ("ODR"=Online Dispute Resolution) gehört. Die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) definiert ODR als "Online-Streiterledigung für grenzüberschreitende Transaktionen im elektronischen Handel: Entwurf von Verfahrensregeln" als "einen Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten, der durch den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel und anderer Informations- und Kommunikationstechnologien erleichtert wird" .

Potenzielle Hindernisse der Online-Schiedsgerichtsbarkeit in China

Tatsächlich erwähnen weder das Schiedsgesetz der VR China noch die Auslegung des Obersten Volksgerichts zu verschiedenen Fragen der Anwendung des Schiedsgesetzes der VR China die Online-Schiedsgerichtsbarkeit ausdrücklich.

Zum Beispiel schreibt Artikel 39 des Schiedsgerichtsgesetzes der VR China vor, dass das Schiedsverfahren vor Gericht durchzuführen ist, und nur wenn die Parteien damit einverstanden sind, dass eine mündliche Verhandlung nicht stattfinden soll, kann das Schiedsgericht einen schriftlichen Schiedsspruch auf der Grundlage der von den Parteien vorgelegten Materialien erlassen. Artikel 40 des Schiedsgerichtsgesetzes der VR China legt fest, dass ein Schiedsverfahren nicht öffentlich durchgeführt werden darf. Wenn sich die Parteien auf ein öffentliches Schiedsverfahren einigen, kann es öffentlich durchgeführt werden, mit Ausnahme von solchen Aspekten, die nationale Geheimnisse betreffen. Obwohl aus der Sicht der Textinterpretation das "Hearing" in den obigen Bestimmungen so interpretiert werden kann, dass es auch die Online-Anhörung einschließt, gibt es jedoch Risiken des Online-Hearings, die bei den traditionellen Anhörungen nicht gegeben sind, wie z.B. die Schwierigkeit, die anwesenden Personen vor dem Bildschirm zu kontrollieren, die Schwierigkeit, die Identität der Parteien zu überprüfen, was die Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens beeinträchtigen kann. Darüber hinaus ist eine weitere Bestätigung über die Gültigkeit von Online-Anhörungen erforderlich.

Darüber hinaus schreibt Artikel 45 des Schiedsgerichtsgesetzes der VR China vor, dass bei der Anhörung Beweise vorgelegt werden müssen, damit die Parteien die vorgelegten Dokumente prüfen können. Die Gestaltung des Beweis- und Kreuzverhörsystems soll sicherstellen, dass die Parteien wahrheitsgemäße und verlässliche Beweise vorlegen, um dem Schiedsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts zu helfen. In der Praxis sollen die Parteien dem Gericht die Originalbeweise vorlegen. Die Parteien eines Online-Schiedsgerichtsverfahrens werden jedoch selbstverständlich digitale Beweise vorlegen, und diese Beweise könnten nicht als "Originalbeweise" angesehen werden Es besteht die Möglichkeit, Beweise zu fälschen und zu verändern. Gemäß Artikel 58 des Schiedsgerichtsgesetzes der Volksrepublik China ("PRC") kann das Gericht einen in der Volksrepublik China ("PRC") erlassenen Schiedsspruch  aufheben, wenn die Parteien beweisen können, dass der Beweis, auf dem der Schiedsspruch beruht, gefälscht ist.

Regeln der Online-Verhandlung als Verweis auf die Schiedsgerichtsordnung

Im Vergleich dazu ist die Praxis von Online-Prozessen in Internet-Gerichten und anderen Gerichten in der VR China weiter entwickelt als in Schiedsgerichtsfällen. Eine solche Praxis kann als Referenz für Online-Schiedsverfahren in China dienen.

Im September 2018 erließ und implementierte der Oberste Volksgerichtshof die Verordnung zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Gerichtsverhandlung durch Internetgerichte ("Internet-Verordnung"), die zur Hauptgrundlage für Online-Verfahren wurde.

Erstens wurden in der Internet-Verordnung die Regeln für Online-Gerichtsverhandlungen festgelegt, die vorschreiben, dass Online-Verhandlungen auch den Grundsätzen der persönlichen Anhörung und der direkten Rede entsprechen müssen. Artikel 12 der Internet-Verordnung legt auch fest, dass unter besonderen Umständen, in denen es tatsächlich notwendig ist, die Identität vor Gericht festzustellen, Originale zu überprüfen und die physischen Gegenstände zu kontrollieren sind, das Internet-Gericht beschließen kann, eine Gerichtsverhandlung offline abzuhalten.

Zweitens hat die Verordnung Regeln für Online-Beweise festgelegt. Artikel 9 der Bestimmungen schreibt vor, dass, wenn das Internet-Gericht einen Online-Beweisaustausch organisiert, die Parteien elektronische Online-Daten in die Prozessplattform hochladen oder die Offline-Beweise durch elektronische Verarbeitung, einschließlich Scannen, Fotos, Transkription, auf die Prozessplattform hochladen müssen.

Schließlich wurden in der Verordnung die Regeln für das Online-Kreuzverhör festgelegt. Zunächst einmal schreibt Artikel 10 der Verordnung vor, dass die Identifizierung der Parteien, die Vollmachtsunterlagen (des Anwalts), Verifizierungsgutachten, Prüfungsaufzeichnungen und andere elektronische Materialien dem Internet-Gericht vorgelegt werden müssen, und nach Überprüfung und Genehmigung durch das Internet-Gericht davon ausgegangen wird, dass diese Beweise den Formerfordernissen entsprechen. Wenn die andere Partei die Echtheit der genehmigten Materialien in angemessener Weise in Frage stellt, fordert das Gericht die Parteien auf, die Originalbeweise vorzulegen. Zweitens schreibt Artikel 11 den Internet-Gerichten vor, die Echtheit des Prozesses der Erzeugung, Sammlung, Speicherung und Übermittlung elektronischer Daten im Lichte eines Kreuzverhörs zu überprüfen und zu beurteilen. Darüber hinaus können die von den Parteien eingereichten elektronischen Daten ihre Authentizität durch elektronische Signaturen, vertrauenswürdige Zeitstempel, Hash-Wert-Verifizierung, Sperrkette und andere Mittel oder durch elektronische Forensik und die Authentifizierung durch eine Zertifizierungsplattform beweisen, und das Internet-Gericht soll diese Mittel bestätigen, wenn dies angemessen ist. Gleichzeitig können die Parteien auch beantragen, dass Personen mit Spezialkenntnissen Stellungnahmen zu den elektronischen Daten abgeben und das Gericht kann auch die Überprüfung der elektronischen Daten durch Antrag oder nach eigenem Ermessen veranlassen.

In den unsicheren Zeiten von Covid-19 haben viele Schiedsinstitutionen, dem Trend von ODR und der Erfahrung und Praxis von Online-Prozessen folgend, ihre eigenen Online-Schiedsgerichtsregeln eingeführt. Zum Beispiel hat die China International Economic and Trade Arbitration Commission ("CIETAC") ihre Online-Schiedsgerichtsordnung veröffentlicht, die es den Parteien ermöglicht, sich für ein Online-Schiedsverfahren zu entscheiden. Grundsätzlich soll das Schiedsgericht den Fall nur schriftlich verhandeln, und in Fällen, in denen das Schiedsgericht es für notwendig erachtet, eine Verhandlung durchzuführen, soll die Verhandlung online mittels webbasierter Videokonferenzen und anderer Formen der elektronischen oder Computerkommunikation durchgeführt werden, und die Beweise sollen bei der Verhandlung zur Prüfung durch die Parteien vorgelegt werden. Das Schiedsgericht kann, nachdem es die Zustimmung der Parteien eingeholt hat, das Prüfungsverfahren in Bezug auf Beweismittel, die vor der mündlichen Verhandlung ausgetauscht wurden und gegen die die Parteien keine Einwände haben, vereinfachen; dies ist jedoch im Protokoll festzuhalten.

Wie in den Richtlinien zum aktiven und ordnungsgemäßen Vorgehen bei der Schlichtung während der COVID-19-Pandemie festgelegt, erlaubt CIETAC den Parteien und dem Schiedsrichter, an der Anhörung in einem von der nächstgelegenen CIETAC-Unterkommission vorbereiteten Gerichtssaal teilzunehmen, wobei der geschäftsführende Sekretär anwesend ist, um die Identität der Parteien zu überprüfen und die Anwesenheit anderer während der Anhörung zu verhindern, um die Vertraulichkeit der Schlichtung zu gewährleisten. Um die Integrität und Authentizität der Verhandlung zu gewährleisten, wird der gesamte Prozess über den Computeraufzeichnungsbildschirm und die Videoüberwachung des Gerichtssaals aufgezeichnet. Nach der Verhandlung werden die stenografischen Aufzeichnungen an jeden Teilnehmer zur Bestätigung und Unterzeichnung geschickt, um sicherzustellen, dass alle Parteien mit dem Verhandlungsprozess einverstanden sind.

Anerkennung und Vollstreckung von Online-Schiedssprüchen nach der New Yorker Konvention

Es gibt keinen einheitlichen internationalen Ansatz für die Vollstreckung von Online-Schiedssprüchen. Es scheint weithin anerkannt zu sein, dass der gegenwärtige Wortlaut von Artikel 2 des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (das "New Yorker Übereinkommen"), der besagt, dass die Schiedsvereinbarung "schriftlich" sein muss, nicht ausdrücklich eine online vereinbarte Vereinbarung beinhaltet. Artikel 2, Absatz 2 des New Yorker Übereinkommens enthält zwei Formen der schriftlichen Vereinbarung, von denen die eine die Schiedsklausel in einem von beiden Parteien unterzeichneten Vertrag oder in einem von beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarungsschreiben ist und die andere eine in einem Briefwechsel oder Telegramm enthaltene Schiedsvereinbarung ist. Sobald online abgeschlossene Schiedsklauseln als außerhalb des Anwendungsbereichs von Artikel 2 betrachtet werden, können die auf der Grundlage solcher Schiedsklauseln erlassenen Schiedssprüche nicht mehr auf der Grundlage des New Yorker Übereinkommens vollstreckt werden, d.h. solche Online-Schiedssprüche sind in der Regel nur für beide Streitparteien bindend, aber nicht gerichtlich vollstreckbar. 

Die derzeit vorherrschende Meinung ist jedoch, dass Online-Schiedsvereinbarungen (einschließlich Schiedsvereinbarungen und Schiedsklauseln in einem Vertrag) und der Online-Schiedsspruch für das Gericht akzeptabel sein sollten, da es im Wesentlichen eine Frage der Auslegung ist, ob ein Netzkommunikationsdokument die "schriftliche" Anforderung von Artikel 2, Absatz 2 des New Yorker Übereinkommens erfüllt. Das "schriftliche" Erfordernis der Klausel soll weit ausgelegt werden, um der Praxis der internationalen Online-Handelsschiedsgerichtsbarkeit Rechnung zu tragen. Es ist klar, dass die Einbeziehung der im Briefwechsel oder Telegramm enthaltenen Art der Vereinbarung durch das New Yorker Übereinkommen der Praxis des Abschlusses von Verträgen durch Brief oder Telegramm im internationalen Handel zum damaligen Zeitpunkt entgegenkommen und die Möglichkeit, eine Schiedsvereinbarung zu erreichen, maximieren soll und nicht umgekehrt. In Anbetracht des damaligen Standes der Kommunikationstechnologie - der Telegraph war die schnellste Form der kommerziellen Kommunikation und stellte die modernste Kommunikationstechnologie dar, die damals für die kommerzielle Nutzung zur Verfügung stand - muss gesagt werden, dass die Verfasser der Bestimmungen die Möglichkeit des Abschlusses von Vereinbarungen mit fortgeschritteneren technologischen Mitteln für die Zukunft nicht ausgeschlossen haben.

So soll die Anerkennung und Vollstreckung von Online-Schiedssprüchen nach dem New Yorker Übereinkommen nicht verweigert werden, weil die Zustimmung zum Schiedsverfahren online erteilt wird.

Ein weiteres Hindernis für die Vollstreckung von Online-Schiedssprüchen in China kann das Verbot von Ad-hoc-Schiedsverfahren in den chinesischen Gesetzen sein. Das chinesische Schiedsgerichtsgesetz sieht nur eine institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit vor aber keine Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit. In der Praxis können jedoch viele Netzwerkdienstleister, die im ODR-Geschäft tätig sind (z.B. die Klauseln zwischen E-Commerce-Betreibern und den Kunden in einer Online-Transaktionsplattform oder die Klauseln zwischen Kreditnehmern und Kreditgebern in einer Online-Plattform für Geldkredite), nicht als Schiedsinstitutionen angesehen werden, so dass ein von solchen Netzwerkdienstleistern ergangener chinesischer Schiedsspruch nicht als institutioneller Schiedsspruch anerkannt wird und somit nicht vollstreckt werden kann. Eine mögliche Ausnahme könnte ein ausländischer Online-Schiedsspruch sein, der von ODR-Netzwerkdienstanbietern erlassen wurde, da ein solcher Schiedsspruch die Anerkennungs- und Vollstreckungsbestimmungen des New Yorker Übereinkommens erfüllt. Wenn das Online-Schiedsverfahren außerhalb Chinas angesiedelt ist, dann wird das chinesische Gericht, selbst wenn der Schiedsspruch als Ad-hoc-Schiedsverfahren betrachtet wird, einen solchen Schiedsspruch dennoch in Übereinstimmung mit dem New Yorker Übereinkommen vollstrecken, vorausgesetzt, es gibt keine anderen entgegenstehenden Faktoren. Da die Online-Schiedsgerichtsbarkeit natürlich keinen geographischen "Sitz" hat, ist die derzeit führende wissenschaftliche Meinung, dass die Entscheidung über den Sitz zuerst von der Autonomie der Partei getroffen werden soll. In Ermangelung einer Parteiautonomie soll das Prinzip der "engsten Beziehung" befolgt werden. Bei internationalen Online-Schiedsverfahren zwischen einer chinesischen Partei und einer ausländischen Partei, die von ODR-Netzwerkanbietern durchgeführt werden, ist es daher wichtig, besonders darauf zu achten, dass der Sitz des Online-Schiedsverfahrens außerhalb Chinas liegt, damit der Schiedsspruch als ausländischer Schiedsspruch anerkannt werden kann, der in China vollstreckbar ist, auch wenn er als Ad-hoc-Schiedsspruch betrachtet werden kann.

Deutschland:
Dr. Björn Etgen

China (Büro Shanghai):
Patrick Heid, LL. M.
Zheng Ye, LL.M.

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