April 2020 Blog

Staat­liche Bei­hilfe für Con­dor: EU-Kom­mission ge­nehmigt Dar­lehen

Die Europäische Kommission hat mit Beschluss vom 26.04.2020 (Az. SA.56867) ein staatlich garantiertes Darlehen in Höhe von 550 Mio. Euro für die deutsche Charterfluggesellschaft Condor genehmigt. Es wird von der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt. Deutschland hatte die Beihilfemaßnahme angemeldet, mit der die Einbußen teilweise ausgeglichen werden sollen, die Condor aufgrund der Annullierung  oder Verschiebung von Flügen entstanden sind, seitdem Deutschland und viele Bestimmungsländer Reisebeschränkungen verhängt haben.

Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage von Art. 107 Abs. 2 lit. b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft. Danach kann sie Beihilfemaßnahmen für bestimmte Unternehmen oder Beihilferegelungen für Branchen genehmigen, die aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse Einbußen erlitten haben. Nach Auffassung der Kommission stellt der Ausbruch des Covid-19-Virus ein außergewöhnliches Ereignis dar, da diese beispiellose Situation nicht vorhersehbar war und erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft hat.

Bisher zeigte sich die Kommission kooperativ und genehmigte die deutschen Hilfsprogramme im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise zügig, in der Regel auf Grundlage des sog. Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft, den die Kommission im März beschlossen hatte. Der Rahmen lässt vorab erkennen, wie die Kommission bei der Genehmigung von Beihilfen der Mitgliedstaaten ihr Ermessen ausüben wird. Er stützt sich auf Artikel 107 Abs. 3 lit. b AEUV, d.h. er dient der Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben der Mitgliedstaaten.

Derzeit drängt die Bundesregierung auf eine Erweiterung des Rahmens, um auch Kredite über 800.000 Euro mit 100 Prozent Staatsgarantie absichern zu dürfen. Die Kommission zeigt sich inzwischen zögerlich, da der deutschen Industrie durch die großen Hilfsprogramme Deutschlands Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz aus weniger finanzstarken EU-Ländern verschafft werden könnten. Auch der bei der Kommission angemeldete sog. Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) mit einem Umfang von 600 Mrd. Euro, den der Bundestag Ende März beschlossen hatte, ist noch nicht genehmigt. Erst nach Genehmigung durch die EU-Kommission können Anträge auf Mittel aus dem WSF gestellt werden.

Dr. Gerd Schwendinger

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