Juli 2015 Blog

Tarifeinheitsgesetz in Kraft

Am 10.07.2015 ist das Tarifeinheitsgesetz in Kraft getreten, doch Rechtssicherheit besteht (noch) nicht.

Die Neuregelung soll den Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb wieder herstellen, nachdem das Bundesarbeitsgericht diesen im Jahr 2010 endgültig aufgegeben und die Tarifpluralität zugelassen hatte. Das Gesetz soll verhindern, dass mehrere in einem Betrieb vertretene Gewerkschaften dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten und ggf. Arbeitskämpfe führen. Diese Problematik hatte in der Vergangenheit u.a. bei der Deutschen Bahn auch in der Öffentlichkeit für Wirbel gesorgt. Künftig soll nur diejenige Gewerkschaft für Tarifverhandlungen zuständig sein, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt.

Das Tarifeinheitsgesetz wirft eine Reihe ungeklärter Rechtsfragen auf. Seine Verfassungsmäßigkeit ist umstritten. Einige Spartengewerkschaften wie der Marburger Bund oder die Vereinigung Cockpit sehen sich in ihren Grundrechten verletzt, da sie beim Arbeitgeber nur noch ein Anhörungsrecht hätten. Sie haben zum Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben.

Karsten Kujath, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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