Türkei erlaubt Verträge nur in türkischer Lira
Um eine Abwertung der türkischen Lira zu verhindern, hat Präsident Recep Tayyip Erdoğan am 12. September 2018 ein Dekret erlassen, nach dem Geschäftsverträge innerhalb der Türkei nur noch in türkischer Lira abgeschlossen werden dürfen. Bereits abgeschlossene Verträge müssen binnen 30 Tagen umgeschrieben werden.
Dem Dekret zufolge dürfen in den untenstehenden Verträgen, der Vertragspreis und jede andere aus dem Vertrag resultierende Zahlungsverpflichtung nicht in ausländischer Währung abgeschlossen werden und auch nicht auf ausländische Währung indexiert werden:
a) Verträge über den Kauf und Verkauf von Mobilien und Immobilien,
b) Verträge über die Vermietung von Mobilien und Immobilien, einschließlich Autovermietungen und Finanzierungsleasingverträgen,
c) Leasingverträge,
d) Arbeitsverträge,
e) Dienstleistungsverträge,
f) Werkverträge.
Die Änderungen betreffen alle natürlichen und juristischen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung in der Türkei haben. Unter dieses Verbot fallen auch Unternehmen, die in der Türkei von ausländischen privaten und/oder juristischen Personen gegründet wurden – selbst wenn das ausländische Unternehmen an der türkischen Gesellschaft zu 100 % beteiligt ist.
Das am 13. September 2018 in Kraft getretene Dekret sieht für bestehende Verträge vor, dass die Vertragsparteien eine Frist von 30 Tagen haben, um den Vertrag zu ändern und sowohl den Vertragspreis als auch alle anderen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag in türkischer Lira neu festzulegen.
Der Umfang und die weiteren Details des Dekrets werden in den nächsten Tagen durch Ministeriumsbeschlüsse festgelegt.
Den vollständigen türkischen Text des Dekrets finden Sie hier.
Dr. Gökce Uzar Schüller, Avukat
Frankfurt am Main, Istanbul