Wichtige Änderungen im türkischen Handelsgesetzbuch: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Am 29. Mai 2024 wurden im türkischen Amtsblatt bedeutende Änderungen des Handelsgesetzbuchs veröffentlicht, die insbesondere das Gesellschaftsrecht betreffen. Diese Änderungen zielen darauf ab, Unternehmensabläufe zu erleichtern und bestehende Unsicherheiten zu beseitigen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Neue Mindestkapitalregelung
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Mindestkapitalanforderungen für Unternehmen. Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen ihr Kapital bis zum 31. Dezember 2026 auf die neuen Mindestbeträge anpassen. Andernfalls gelten sie als aufgelöst und müssen das Liquidationsverfahren einleiten sowie ihre Handelsregistereinträge löschen lassen.
Bereits im November 2023 wurden durch einen Präsidialerlass die Mindestkapitalbeträge erhöht: Für Aktiengesellschaften von 50.000 TL auf 250.000 TL, für nicht öffentliche Aktiengesellschaften, die das System des eingetragenen Kapitals akzeptieren, von 100.000 TL auf 500.000 TL und für Gesellschaften mit beschränkter Haftung von 10.000 TL auf 50.000 TL. Das Änderungsgesetz hat nun klargestellt, dass bestehende Unternehmen bis Ende 2026 Zeit haben, ihr Kapital entsprechend zu erhöhen. Das Handelsministerium hat die Befugnis, diese Frist um bis zu zwei Jahre zu verlängern.
Änderungen bei der Wahl des Vorstands
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Wahl des Vorstands in Aktiengesellschaften. Bisher mussten der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands jährlich neu gewählt werden. Diese Regelung wurde nun abgeschafft. Künftig können der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende für die gesamte Amtszeit des Vorstands gewählt werden, was die Kontinuität in der Unternehmensführung stärkt.
Ernennung von Niederlassungsleitern
Die Befugnis zur Ernennung und Entlassung von Niederlassungsleitern wurde von den unübertragbaren Aufgaben des Vorstands ausgenommen. Diese Änderung soll die Flexibilität und Effizienz in der Unternehmensführung erhöhen, indem sie es ermöglicht, diese Entscheidungen auf andere Führungsebenen zu delegieren.
Einberufung von Vorstandssitzungen
Neu ist auch die Regelung zur Einberufung von Vorstandssitzungen. Wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder eine Sitzung verlangt, ist der Vorsitzende verpflichtet, diese innerhalb von 30 Tagen einzuberufen. Sollte der Vorsitzende dies nicht tun oder nicht erreichbar sein, können die Mitglieder die Sitzung selbst einberufen. Diese Änderung soll sicherstellen, dass wichtige Entscheidungen zeitnah getroffen werden können. Auf diese Weise soll auch ein Beitrag zur Schaffung eines Verhandlungsumfelds in den Führungsgremien von Aktiengesellschaften geleistet werden.
Fazit
Diese Änderungen im türkischen Handelsgesetzbuch zielen darauf ab, die Kapitalstrukturen der Unternehmen zu stärken und die wirtschaftliche Stabilität zu erhöhen. Unternehmen sind gut beraten, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Die entsprechenden Bekanntmachungen im Amtsblatt (resmi gazete) sind über den untenstehenden Link aufrufbar:
29 Mayıs 2024 ÇARŞAMBA (resmigazete.gov.tr)
Dr. Gökce Uzar Schüller & Mert Özdemir