Zuständigkeit bei Entscheidungen der ZSVR
An dieser Stelle berichteten wir, dass sich das Verwaltungsgericht Osnabrück im Februar 2022 in mehreren Klageverfahren für Klagen gegen Entscheidungen der in Osnabrück ansässigen ZSVR (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister) für örtlich unzuständig erklärt hat. Anhängige Verfahren zu Rechtsfragen zum Verpackungsrecht wurden an Verwaltungsgerichte in ganz Deutschland verwiesen. Das Verwaltungsgericht Trier hat sich in der Folge in einem Verfahren für örtlich zuständig erklärt.
Ein anderes Verwaltungsgericht in Deutschland, an das ebenfalls ein anhängiges Verfahren gegen die ZSVR verwiesen worden war, hat die Rechtsfrage nach der verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit bei Entscheidungen gegen die ZSVR zwischenzeitlich dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Bis zu einer abschließenden Entscheidung verweist die ZSVR in ihren Rechtsbehelfsbelehrungen weiterhin auf das Verwaltungsgericht Osnabrück als zuständiges Gericht. Zwischenzeitlich dort eingegangene Klagen wurden zunächst ruhend gestellt. Es ist daher zunächst nur mit wenigen Entscheidungen zur Auslegung des Verpackungsrechts zu rechnen.
Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob der zuständige Senat des Bundesverwaltungsgerichtes sich der von der ZSVR vertretenen Auffassung, nach auch künftig eine einheitliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Osnabrück für sämtliche Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte der Stiftung anzunehmen wäre, anschließt, oder ob die Bundesrichter die bisher vom Verwaltungsgericht Trier verfolgte Argumentation aufrecht erhalten und damit dem Gedanken eines möglichst ortsnahen Rechtsschutzes Rechnung tragen.
Unter Berücksichtigung der gesetzgeberisch mit der Errichtung der ZSVR beabsichtigten Zwecke der Zuständigkeits- und Kompetenzkonzentration sowie der Gewährleistung einer bundeinheitlichen Auslegung zum Verpackungsgesetzes wäre eine einheitliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Osnabrück nach unserer Einschätzung jedenfalls durchaus begrüßenswert.
Wir werden berichten!