Das Kammergericht Berlin setzt mit seinem Urteil vom 21. Januar 2025 seine strikte Linie bei umweltbezogenen Werbeaussagen fort. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Werbung mit sogenannten Green Claims.
In einem beispiellosen Vorgang hat die EU Kommission am 20. Juni 2025 im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt, den Green Claims-Vorschlag zurückzuziehen zu wollen. Vorangegangen war der Mitteilung ein entsprechender Aufruf dreier Fraktionen des EU-Parlaments.
Der BGH hat im April darüber verhandelt, unter welchen Bedingungen die Werbeaussage „klimaneutral“ zulässig ist.
Die Europäische Kommission plant die Verbraucherschutzvorschriften der Union (Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/) im Zusammenhang mit dem bereits 2019 beschlossenen European Green Deal zu aktualisieren.

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