Februar 2024
Das LG München I hat einem Handelsunternehmen untersagt, das von ihm vertriebene Bier mit einer auf der Bierflasche abgedruckten Münchner Adresse zu vertreiben, an der das Bier jedoch nicht gebraut wurde.
Das LG München I hat einem Handelsunternehmen untersagt, das von ihm vertriebene Bier mit einer auf der Bierflasche abgedruckten Münchner Adresse zu vertreiben, an der das Bier jedoch nicht gebraut wurde.