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März 2020

In Grundstückskaufverträgen sind häufig sog. Long-Stop-Dates vorgesehen für den Fall unerwarteter Abwicklungshindernisse. Meist ist dahingehend vereinbart, dass Verträge aufzuheben und rückabzuwickeln sind, wenn die vollständige Abwicklung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht gelungen ist (- meist in Form von Rücktrittsrechten).

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