März 2020
In Grundstückskaufverträgen sind häufig sog. Long-Stop-Dates vorgesehen für den Fall unerwarteter Abwicklungshindernisse. Meist ist dahingehend vereinbart, dass Verträge aufzuheben und rückabzuwickeln sind, wenn die vollständige Abwicklung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht gelungen ist (- meist in Form von Rücktrittsrechten).