EU-Kommission möchte Frauenquote
Viele DAX-Unternehmen setzen an ihren deutschen Standorten bereits auf freiwillige, verbindliche Quotenziele. Mit ihren freiwilligen Frauenquoten bewegen sich die Konzerne jedoch in einer juristischen Grauzone, warnt Arbeitsrechts-Experte Christof Kleinmann von der Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen: „Wenn männliche Bewerber mit formal besserer Qualifikation abgelehnt werden, kann es schwierig werden“. Hat ein abgelehnter Bewerber vor Gericht Erfolg, weil seine Ablehnung vor allem mit der Erfüllung interner Quoten zusammenhängt, drohen dem Arbeitgeber Schadensersatz- und Entschädigungszahlungen. Die Unternehmen sollten deshalb vorsichtig agieren, empfiehlt Christof Kleinmann: „Offene Stellen müssen geschlechtsneutral ausgeschrieben werden. Eine Ablehnung darf in keinem Fall mit dem Hinweis auf interne Quotenziele erfolgen.“
In seinem Gastbeitrag für Spiegel Online empfiehlt der Fachanwalt für Arbeitsrecht flexible Entscheidungsquoten. Damit können die Personalabteilungen einzelne Bewerber trotz gleicher Qualifikation aufgrund „sonstiger Gründe“ bevorzugen oder ablehnen. Dazu gehört auch die Quote – ein Kriterium, das mit der fachlichen Qualifikation oder der persönlichen Eignung der Bewerber nichts zu tun hat.
Dass die Brüsseler Pläne für die Unternehmen mit freiwilliger Frauenquote mehr Rechtssicherheit bedeuten, erläutert der Frankfurter Fachanwalt für Arbeitsrecht Karsten Kujath im Gespräch mit der Deutschen Presse Agentur (dpa). Eine Regelungslücke im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre mit der gesetzlichen Regelung behoben, so Karsten Kujath. „Das AGG kann nur bei Aufsichtsräten anwendbar sein, wenn eine Vergütung gezahlt wird, die dem Erwerbseinkommen entspricht – was ja nicht zwingend ist.“
GvW berät Unternehmen und deren Führungskräfte mit einem achtköpfigen Arbeitsrechtsteam an den Standorten Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg und München. Die Sozietät hat Unternehmen schon erfolgreich bei der Einführung interner Quotenregelungen beraten.
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GvW Graf von Westphalen hat den Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz bei der Vergabe eines Großauftrags für das Offshore-Netzanbindungsprojekt North Sea Connector 2 beraten. Das Projekt umfasst die Planung, Errichtung, Installation und Inbetriebnahme eines Konvertersystems bestehend aus einer Offshore-Konverter-Plattform in der Nordsee sowie einer landseitigen Konverterstation in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Projekt North Sea Connector 2 sollen künftig Offshore-Windparks in der Nordsee mit dem deutschen Stromnetz verbunden werden.

GvW Graf von Westphalen hat Primepulse und Vsquared Ventures bei der Series-C-Finanzierungsrunde der NEURA Robotics GmbH beraten. Die Transaktion zählt zu den bislang größten Venture-Finanzierungsrunden im europäischen Startup-Ökosystem.

GvW hat Ethereal Space, Inc., ein innovatives kommerzielles Raumfahrtunternehmen, im Weltraum- und Satellitenrecht sowie bei der Gründung der Ethereal Space GmbH beraten.

Mit der Beauftragung von Hitachi Energy zur Herstellung von vier Konvertersationen im HGÜ-Projekt „Korridor B“ durch Amprion wird Windenergie von der Nordseeküste in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ins Ruhrgebiet transportiert und rund vier Millionen Menschen mit Strom versorgt.
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