Großbetriebsregelung in Beitragssatzung rechtmäßig: Handelskammer Hamburg mit GvW Graf von Westphalen erfolgreich
Die Handelskammer Hamburg erhebt von ihren ca. 160.000 Mitgliedern gemäß ihrer Beitragsordnung gestaffelte Grundbeiträge. Für Betriebe ab einer jährlichen Umsatzgröße von 50 Mio. Euro ist ein Grundbeitrag von 9.500 Euro vorgesehen. Ein Mitgliedsunternehmen hielt die Großbetriebsregelung in der Beitragsordnung für rechtswidrig und wehrte sich gegen den Beitragsbescheid der Handelskammer.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Klage nun vollumfänglich abgewiesen und ist dabei der Argumentation der Rechtsanwälte der Kanzlei GvW Graf von Westphalen gefolgt (Urt. v. 14.5.2019 – 17 K 4458/18). Die angefochtene Regelung sei mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren und daher verfassungsgemäß. Das Gericht hat der beklagten Handelskammer – entsprechend der geltenden Rechtsprechung (u.a. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.10.2012 – OVG 1 B 98.10) – eine weitgehende Freiheit bei der Gestaltung ihrer Mitgliedsbeiträge zuerkannt. Bei Massengeschäften wie der Erhebung von Kammerbeiträgen seien Pauschalisierungen und Typisierungen in weitem Umfang zulässig. Auch der Beitragssprung sei unter diesem Aspekt hinzunehmen. Die Beitragshöhe steht nach Auffassung des Gerichts auch nicht außer Verhältnis zu dem durch den Beitrag abgegoltenen Vorteil. Einen gerügten Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Äquivalenzprizip hat das VG Hamburg daher ebenfalls verneint.
GvW Graf von Westphalen hat die Handelskammer Hamburg in diesem Verfahren durch die Hamburger Rechtsanwälte Prof. Dr. Christian Winterhoff und Dr. Jan Felix Sturm (beide Verfassungsrecht / Recht der Industrie- und Handelskammern) vertreten.
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Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.
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