GvW im KapMuG-Verfahren erfolgreich: Emissionsprospekt „HCI Deepsea Oil Explorer“ fehlerfrei
Der Emissionsprospekt zur Beteiligung an der „HCI Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. GmbH“ war fehlerfrei. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (HansOLG) in einem seit 2018 laufenden Kapitalanlagemusterverfahren (KapMuG) mit Musterentscheid vom 16.3.2022 (Az. 13 Kap 12/19) entschieden. Zugleich anerkannte nunmehr auch der 13. Zivilsenat des HansOLG die neue Rechtsprechung des BGH zur Haftung von Gründungskommanditisten (vgl. hierzu GvW-Newsletter 04/2021 sowie GvW-Newsletter 01/2022) und entschied, dass die als Musterbeklagten auftretenden HCI-Gründungsgesellschafter und die HCI-Treuhandkommanditistin wegen des Vorrangs spezialgesetzlicher Prospekthaftungsvorschriften bereits nicht wegen Prospekthaftung im weiteren Sinne passivlegitimiert waren.
GvW hatte HCI-Gesellschaften erstmals im Jahr 2011 vor dem LG Hamburg wegen der vermeintlichen Fehlerhaftigkeit des Prospekts vertreten und bereits damals mit dem Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftungsvorschriften vor der allgemeinen Prospekthaftung im weiteren Sinn argumentiert. In den Folgejahren konnte die Kanzlei zahlreiche Klagewellen vor dem LG Hamburg und dem HansOLG, die auch im Nichtzulassungsverfahren vor dem BGH erfolglos blieben, abwehren.
Im Jahr 2019 erfolgte dann eine letzte Klagewelle, die in das jetzt vom HansOLG entschiedene KapMuG-Verfahren mündete. Der Musterbeklagte und einige Beigeladene hatten zahlreiche (weitere) vermeintliche Prospektfehler geltend gemacht. Der Prospekt habe fehlerhaft dargestellt, dass eine sogenannte „Delay-in-Start-Up-Versicherung“ auch bei Eigenverschulden sämtliche Verzögerungsschäden übernehme, lautete u.a. die Begründung. Der 13. Zivilsenat des HansOLG entschied nunmehr zugunsten der von GvW vertretenen Musterbeklagten und wies sämtliche auf vermeintliche Prospektfehler gerichtete Feststellungsziele zurück.
Dabei bestätigte das Gericht auch ein zuvor ebenfalls von GvW erstrittenes Urteil des 11. Zivilsenats am HansOLG (Urt. v. 12.1.2018, Az. 11 U 185/15). Darin hatte der Senat entschieden, dass der Prospekt insbesondere in Bezug auf die Delay-in-Start-Up-Versicherung in nicht zu beanstandender Weise zutreffend aufgeklärt hat.
Gegenstand des Fondskonzepts war – auch heute hochaktuell – eine mehrstöckige Beteiligung an einer mobilen Tiefsee-Halbtaucher-Erkundungsplattform zur Erforschung von Öl- und Gasvorkommen auf See. Die Entscheidung ist auch für zahlreiche weitere Musterbeklagte, darunter Anlagenvermittler, Banken und Sparkassen, nach teils jahrelanger Rechtsunsicherheit von Bedeutung.
GvW hat die am KapMuG-Verfahren beteiligten HCI-Gesellschaften vertreten durch den Frankfurter Rechtsanwalt und Assoziierten Partner Stephen-Oliver Nündel.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
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Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.