GvW stiftet Promotionspreis der Leuphana Law School
Die Leuphana Law School hat einen Promotionspreis ins Leben gerufen: Der Leuphana Law School Promotionspreis prämiert damit alle zwei Jahre exzellente Doktorarbeiten in den rechtswissenschaftlichen Promotionskollegs der Leuphana Universität Lüneburg. GvW Graf von Westphalen stiftet den mit 10.000 Euro dotierten Promotionspreis.
Kriterium für die Verleihung des Preises ist neben der wissenschaftlichen Exzellenz die gesellschaftsrelevante Innovativität. Danach sollen Arbeiten ausgezeichnet werden, die von der Fakultät für Staatswissenschaften mit dem Doktorgrad Dr. iur. im Ergebnis mit Auszeichnung „summa cum laude“ verliehen wurden und die in gesellschaftlich bedeutsamen Bereichen forschen.
„Wir freuen uns, die hervorragende Arbeit an der Leuphana Law School mit der Förderung dieses Preises zu unterstützen“, erklärt Svenja Spranger, Head of People bei GvW. „Forschung und Studium an der Leuphana Law School zeichnen sich durch den interdisziplinären, praxisorientierten und gesellschaftsrelevanten Ansatz aus. Dieser zukunftsweisende Weg mit einem starken Nachhaltigkeitsprofil der Universität passt sehr gut zu uns als Kanzlei“.
Die Leuphana Law School ist als Teil der interdisziplinären Fakultät Staatswissenschaft noch vergleichsweise jung. Im Jahr 2007 aufgebaut bietet sie Studierenden z.B. einen Bachelor of Laws (LL.B.) oder einen Master of Laws (LL.M.) Studiengang an, die vollständig in das Bologna-System integriert sind. Auch der Weg zum Ersten Juristischen Staatsexamen ist in dieses Bachelor- und Masterstudium eingebettet.
Prof. Dr. Till Holterhus, Leiter des neuen Staatsexamensstudiengangs an der Leuphana Law School: „Die Leuphana Law School ist sehr erfreut mit der Traditionskanzlei GvW Graf von Westphalen einen idealen Partner für die Förderung des exzellenten rechtswissenschaftlichen Nachwuchses gefunden zu haben. Die Kanzlei GvW Graf von Westphalen gehört zum Spitzenfeld der Deutschen Anwaltssozietäten und ist für unsere Lüneburger Absolventinnen und Absolventen ein besonders attraktiver Arbeitgeber. Die Kooperation soll in den nächsten Jahren - auch über den großzügigen Promotionspreis der Kanzlei hinaus - weiter ausgebaut werden.“
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.
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