Hörgeräte-Werbung – GvW Graf von Westphalen gegen die Wettbewerbszentrale für GEERS Hörgeräte erfolgreich
Das Unternehmen GEERS Hörgeräte darf wieder mit der Anzeige „2 Hörgeräte zum Preis von 1“ werben. Das hat das OLG Düsseldorf in letzter Instanz mit Urteil vom 13. November 2014 (I-15 U 71/14) entschieden. Das Gericht ist damit der Argumentation des von GvW Graf von Westphalen vertretenen Hörgeräte-Spezialisten gefolgt und hat eine einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf aufgehoben.
Konkret ging es im Rechtsstreit um die Frage, ob die Werbeanzeige „2 Hörgeräte zum Preis von 1“ mit einem Sternchenvermerk einen Wettbewerbsverstoß i.S. des UWG bedeutet. Das OLG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung sämtliche Bedenken der Wettbewerbszentrale hinsichtlich der Unlauterkeit der Werbeanzeige verworfen. Damit entschied das OLG Düsseldorf auch gegen das LG Düsseldorf, das noch der Wettbewerbszentrale gefolgt war und die Werbung als eine Irreführung verboten hatte.
Die streitgegenständliche Blickfangwerbung mit Preisangaben sei nicht grob falsch und stelle keine „dreiste Lüge“ dar, urteilten die Richter. Durch den Sternchenvermerk werde irrtumsausschließend, klar und unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass sich die Werbeaktion nur auf den privaten Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten beziehe. Eine isolierte Betrachtung des Blickfangs ohne Beachtung des Sternchenvermerks entspreche nicht den Gewohnheiten der Verbraucher.
Mit seiner Entscheidung hat das OLG Düsseldorf den eher seltenen Versuch der Wettbewerbszentrale unterbunden, mittels einer einstweiligen Verfügung eine Werbung zu stoppen. Als letzte Instanz im Verfügungsverfahren ist die Entscheidung auch endgültig. Allerdings kann die Wettbewerbszentrale die Werbung noch in einem gesonderten Hauptsacheverfahren überprüfen lassen.
GvW-Partner Dr. Joachim Mulch hat GEERS Hörgeräte in diesem Verfahren begleitet. Die Hörgerätekette, die zu den größten Unternehmen der Branche in Deutschland zählt, wird seit vielen Jahren von dem Düsseldorfer Anwalt umfassend im Wettbewerbsrecht betreut.
Aktuelles

GvW Graf von Westphalen hat den Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz bei der Vergabe eines Großauftrags für das Offshore-Netzanbindungsprojekt North Sea Connector 2 beraten. Das Projekt umfasst die Planung, Errichtung, Installation und Inbetriebnahme eines Konvertersystems bestehend aus einer Offshore-Konverter-Plattform in der Nordsee sowie einer landseitigen Konverterstation in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Projekt North Sea Connector 2 sollen künftig Offshore-Windparks in der Nordsee mit dem deutschen Stromnetz verbunden werden.

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