Pressemitteilungen Games Law
Nachdem im vergangenen Jahr bereits der EuGH der Auffassung von GvW gefolgt ist (mehr), hat nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) in dem „Cheat-Software“-Fall (Urteil vom 31. Juli 2025, Az. I ZR 157/21 – Action Replay II) der von GvW vertretenen englischen Datel Group recht gegeben
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) sein Urteil zum Umfang des urheberrechtlichen Softwareschutzes veröffentlicht (Rechtssache C-159/23 – Sony Computer Entertainment Europe).
Im Urheberrechtsstreit zwischen der GvW-Mandantin, der englischen Datel Group, gegen die SONY Computer and Entertainment Ltd. wird jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) beteiligt. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
GvW Graf von Westphalen hat den Gesellschafter der Tivola Games GmbH bei der Mehrheitsbeteiligung des schwedischen Investors Three Gates AB am Hamburger Games-Studio beraten.



