GvW vor dem EuGH zum Software-Urheberrecht erfolgreich
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) sein Urteil zum Umfang des urheberrechtlichen Softwareschutzes veröffentlicht (Rechtssache C-159/23 – Sony Computer Entertainment Europe). Der EuGH hat entschieden, dass der Hersteller eines Computerprogramms einem Dritten nicht den Vertrieb einer Software untersagen kann, die nur den Inhalt von vorübergehend im Arbeitsspeicher eines Computers angelegten Variablen verändert.
In der Sache vertritt GvW die Datel Group, eine englische Unternehmensgruppe, die Ergänzungssoftware und -produkte für Spielkonsolen entwickelt und vertreibt. Sie wurde von einem Spielkonsolenhersteller wegen einer Verletzung von Urheberrechten an Spielesoftware in Anspruch genommen. Die Ergänzungssoftware veränderte während des parallelen Ablaufs der Spielesoftware nur einzelne von dieser im Arbeitsspeicher der Spielkonsole abgelegte Zahlenwerte und nicht deren Quellcode. Dadurch wurde der Spielablauf modifiziert.
Das Urteil betrifft eine grundsätzliche Entscheidung zur Zulässigkeit bestimmter Formen der Interoperabilität und der Modifikation von Software. Ungeachtet dessen bleiben der umfassende Schutz von (Spiele-)Software und deren schutzfähigen Bestandteilen, beispielsweise nach anderen urheberrechtlichen Bestimmungen oder dem Wettbewerbsrecht, weiterhin uneingeschränkt erhalten. Damit bleibt auch die Wertschöpfung und Innovation der Softwarehersteller und Games-Publisher geschützt. Der EuGH hat insbesondere den Unterschied zwischen Modifikationen, die lediglich temporäre Werte im Arbeitsspeicher betreffen, und solchen, die in den Quellcode eingreifen, klar herausgearbeitet. Dies bedeutet, dass substanzielle Eingriffe in den Quell- und Objektcode von Software weiterhin einen umfassenden Schutz genießen.
Das Urteil schafft somit nicht nur Rechtssicherheit im Zusammenspiel von verschiedenen Softwareanwendungen, sondern bestätigt auch die Bedeutung des urheberrechtlichen Schutzes von Spielesoftware als zentralen Innovationsmotor der Games-Industrie.
GvW hat Datel Group vertreten durch Dr. Christian Triebe und Dr. Walter Scheuerl (beide IP, Hamburg).
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.