Cheat-Software: BGH legt EuGH Fragen zum Umfang des urheberrechtlichen Softwareschutzes vor
Im Urheberrechtsstreit zwischen der GvW-Mandantin, der englischen Datel Group, gegen die SONY Computer and Entertainment Ltd. wird jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) beteiligt. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Wird in den Schutzbereich eines Computerprogramms nach Art. 1 Abs. 1 bis 3 der Richtlinie 2009/24/EG eingegriffen, wenn nicht der Objekt- oder Quellcode eines Computerprogramms oder dessen Vervielfältigung verändert wird, sondern ein gleichzeitig mit dem geschützten Computerprogramm ablaufendes anderes Programm den Inhalt von Variablen verändert, die das geschützte Computerprogramm im Arbeitsspeicher angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet?
2. Liegt eine Umarbeitung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2009/24/EG vor, wenn nicht der Objekt- oder Quellcode eines Computerprogramms oder dessen Vervielfältigung verändert wird, sondern ein gleichzeitig mit dem geschützten Computerprogramm ablaufendes anderes Programm den Inhalt von Variablen verändert, die das geschützte Computerprogramm im Arbeitsspeicher angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet?
In der Auseinandersetzung geht es um die Frage, ob der Austausch weniger Variablen der im Arbeitsspeicher einer Spielkonsole ablaufenden Spielesoftware durch eine Ergänzungssoftware – ohne Veränderung des Objekt- und Quellcodes der Spielesoftware und damit ohne Eingriff in die „Programmsubstanz“ – gleichwohl eine urheberrechtsverletzende „Umarbeitung“ der Spielesoftware nach § 69c Nr. 2 UrhG darstellt. Die Beantwortung dieser Frage ist von großer Bedeutung für die zukünftige Kommunikation von Computerprogrammen untereinander, gerade bei Cloud-/SaaS-Software. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg war der Argumentation der GvW Partner Dr. Christian Triebe und Dr. Walter Scheuerl (beide Urheberrecht, Hamburg) gefolgt, dass eine Urheberrechtsverletzung einen über die bloße Beeinflussung des Programmablaufs hinausgehenden Eingriff in die Programmsubstanz erfordert. Einen solchen Eingriff hatte das LG Hamburg noch für entbehrlich gehalten, das Urteil wurde aber in der nächsten Instanz aufgehoben (mehr).
BGH, Beschl. v. 23. 2. 2023 – I ZR 157/21
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.