Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Unternehmen, künftig mehr Transparenz bei der Entgeltgestaltung zu schaffen und Maßnahmen zur Vermeidung von Lohnungleichheit zu ergreifen. In unserem nächsten Frühstücksseminar erläutern wir, was Unternehmen jetzt konkret umsetzen müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden – und wie sie rechtliche Fallstricke vermeiden können. Wir teilen praktische Einblicke und Handlungsempfehlungen aus unserer Beratungspraxis.
Die Veranstaltung findet jeweils von 9:00 bis 11:00 Uhr als Frühstücksseminar in Präsenz an diesen GvW-Standorten statt:
Die Veranstaltung richtet sich gezielt an Unternehmensleitungen, Führungskräfte und Mitarbeitende der Personalabteilung (HR).
Profitieren Sie von kompaktem Wissen, aktuellen Fallbeispielen und dem direkten Austausch mit unseren Expertinnen und Experten aus der Praxisgruppe Arbeitsrecht.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Lernen Sie hier unsere Anwältinnen und Anwälte der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei GvW kennen








