Internationales Privatrecht (IPR)
Die Märkte sind globalisiert, Streitigkeiten machen vor den Landesgrenzen nicht halt. Eine Kenntnis der verschiedenen Regelungen je nach dem speziellen Auslandssachverhalt ermöglicht die frühzeitige effiziente Steuerung von Streitigkeiten. Die Prüfung des anwendbaren Rechts (Internationales Privatrecht, IPR) greift mit der Prüfung des Gerichtsstands ineinander und steht am Beginn jeder Bearbeitung eines Rechtsstreits mit Auslandsbezug.
Wir beraten bereits bei der Gestaltung von Verträgen: Durch geschickte Rechtswahl und Wahl des Gerichtsstands oder einer Schiedsklausel können bereits maßgebliche Risiken abgewendet und Kosten reduziert werden.
Wie auch in anderen Rechtsbereichen gibt es bei der Ermittlung des anwendbaren Rechts Argumentationsspielräume. Teilweise kann sogar über die Wahl des Gerichts, bei welchem eine Angelegenheit anhängig gemacht wird, das angewendete Sachrecht beeinflusst werden. Wir nutzen diese Spielräume, zum Teil in Kooperation mit unseren Partnerkanzleien, um für unsere Mandanten Kosten und Risiken zu minimieren. Wir haben bereits mehrfach durch proaktive Einleitung von Klagen im Inland erreicht, dass rechtskräftig das Nichtbestehen von Ansprüchen gegen unsere Mandantschaft festgestellt wurde und somit Verfahren im Ausland, bei welchen ein großes Risiko einer Verurteilung bestand, vermieden wurden.
Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten und vertreten sowohl inländische wie ausländische Unternehmen, und vertreten nicht nur in Verfahren im Inland, sondern unterstützen auch bei Verfahren im Ausland.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Beratung bei der Vertragsgestaltung im Hinblick auf Rechtswahl, Gerichtsstand und spätere Sicherung der Durchsetzbarkeit von Titeln
Beratung und Vertretung in Streitigkeiten auch über das anwendbare Recht
Vermeidung von Auslandsverfahren durch Klagen im Inland (Torpedoklage)
Unterstützung bei Verfahren im Ausland in enger Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien vor Ort