Nutzung von Wasserstoff
Weitere Anwendungsbereiche für die Nutzung von Wasserstoff
Die Nutzung von Wasserstoff wird in vielen Branchen diskutiert und in einigen erfolgt sie bereits seit vielen Jahren.
Ein interessantes Anwendungsfeld liegt in den energieintensiven Produktionsprozessen klassischer Industrieunternehmen, die sich mit Wasserstoff „defossilieren“ lassen.
Auch im Mobilitätssektor dürfte die Energiequelle Wasserstoff eine zunehmend wichtige Rolle spielen: Wasserstoffantriebe ermöglichen deutlich höhere Reichweiten als Batterieantriebe. D.h. je weiter am Stück gefahren wird, desto eher gewinnen Wasserstoffantriebe gegenüber Batterieantrieben an Attraktivität. Auch mit der Zunahme des Ladegewichts steigt die Bedeutung von Wasserstoffantrieben. Für Lkw, Züge, Schiffe oder Flugzeuge dürfte dieser Antrieb daher interessanter sein als für Pkw (mit häufig kürzeren Strecken und weniger Zuladung).
In der Strom- und Wärmeversorgung kann Wasserstoff eine Alternative sein, um die Unbeständigkeit erneuerbarer Energiequellen auszugleichen.
Rechtsthemen für die Nutzung von Wasserstoff
Ein zentrales Anliegen der Politik wird es sein, mehr Anreize für die Nutzung von Wasserstoff zu schaffen, wie es mit der THG Quote im BImSchG bereits erfolgt ist. Für den Mobilitätssektor ist etwa die Schaffung einer Tankinfrastruktur unabdingbar. Auch eine vernünftige Bepreisung von CO2-Emissionszertifikaten macht die Nutzung des klimaschonenden grünen Wasserstoffs lohnenswerter. Ein austariertes Förderrecht wird daher die Ausweitung der Nutzung von grünem Wasserstoff befördern.
Auch Kooperationsmodelle werden unsere Mandantinnen und Mandanten beschäftigen. Damit können der Innovationsgrad gesteigert und die hohen Investitions- und Betriebskosten bei der Umstellung auf die Nutzung von Wasserstoff abgemildert werden.
Sicherheitsrechtliche Themen werden eine wichtige Rolle einnehmen: Welche Sicherheitsanforderungen sind bei der Nutzung zu beachten?
Für viele rechtliche Fragen lassen sich bereits nach geltender Rechtslage Antworten finden. Für einige Themen muss der H2-spezifische rechtliche Rahmen nach den ersten Schritten, welche der Gesetzgeber jüngst auf den Weg gebracht hat, aber noch ausdifferenziert werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Unsere Anwältinnen und Anwälte behalten hier die weitere Entwicklung im Blick und begleiten Sie sowohl beim rechtlichen „fact finding“ als auch bei Ihren Wasserstoff-Projekten.