Die Europäische Union hat sich am 20. Mai 2025 auf ein 17. Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Neben Maßnahmen gegen die sogenannte Schattenflotte werden die güterbezogenen Sanktionen ausgeweitet und an Umgehungsversuchen beteiligte Akteure sanktioniert.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat im April ein neues Merkblatt zu Brancheninitiativen im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes veröffentlicht.
EU Parlament stimmt Verschiebung von Berichts- und Sorgfaltspflichten für die Mehrzahl der betroffenen Unternehmen zu. Weitere inhaltliche Änderungen der Rechtsakte werden von den Gesetzgebungsorganen der EU derzeit noch geprüft.

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