EU verabschiedet 17. Sanktionspaket gegen Russland
Die Europäische Union hat sich am 20. Mai 2025auf ein 17. Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Neben Maßnahmen gegen die sogenannte Schattenflotte werden die güterbezogenen Sanktionen ausgeweitet und an Umgehungsversuchen beteiligte Akteure sanktioniert.
Überblick
Das Sanktionspaket umfasst insgesamt zwei Verordnungen und vier Durchführungsverordnungen, welche die verschiedenen Teilbereiche der Sanktionsmaßnahmen enthalten und bestehende Sanktionsverordnungen ergänzen.
- Verordnung (EU) 2025/932 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 enthält allgemeine restriktive Maßnahmen sowie Einfuhr- und Ausfuhrverbote
- Verordnung (EU) 2025/964 und Durchführungsverordnung (EU) 2025/965 zur Änderung/Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2642 enthalten Maßnahmen gegen gezielte destabilisierende Maßnahmen Russlands gegen Drittstaaten
- Verordnung (EU) 2025/933 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014: Finanzsanktionen gegen aufgeführte Personen, Organisationen und Einrichtungen
- Verordnung (EU) 2025/958 des Rates vom 20. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1485: Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzung und interne Repression
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/959 des Rates vom 20. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1542 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
Maßnahmen gegen die Schattenflotte
Das neue Paket nimmt 189 weitere Schiffe der sog. russischen „Schattenflotte“ auf. Nach Artikel 3s der VO 833/2014 ist diesen Schiffen unter anderem das Einlaufen in Häfen in der EU verboten. Ebenso dürfen europäische Unternehmen den Betreibern dieser Schiffe keine Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Schifffahrt mehr anbieten bzw. diesen gegenüber erbringen.
Russland soll es durch die Listung der Schiffe erschwert werden, Sanktionen gegen Ölexporte sowie den sog. „Ölpreisdeckel“ zu umgehen. Neben der Beschränkung weiterer Exportmöglichkeiten und Sanktionsumgehung zielen diese Maßnahmen auch auf die Minimierung von Risiken für die Schifffahrt und Umwelt ab. Viele Schiffe der Schattenflotte entsprechen nicht mehr den technischen Standards und bergen ein hohes Risiko für die Umwelt.
Gelistet werden daneben teilweise auch Betreiber von Schiffen mit dem Ziel, das hinter der Schattenflotte stehende System zu schwächen. Zuletzt war auch vermehrt zivile Infrastruktur das Ziel von Spionage- oder Sabotageoperationen. Insbesondere sollen die Sanktionen neben der Verringerung russischer Einnahmen auch die gezielte Zerstörung von Unterwasserinfrastruktur wie Seekabel erschweren.
Energiesektor
Das Paket enthält zudem Maßnahmen gegen das russische Ölunternehmen Surgutneftegaz. Durch seine Umsätze mit dem Verkauf von Rohstoffen hatte dieses maßgeblich zur Finanzierung des Angriffskrieges gegen die Ukraine beigetragen. Daneben sind nun auch einzelne russische Transporteure von russischem Rohöl gelistet.
Weitere Sanktionen gegen russische Individuen
Weiterhin wurden mehr als 45 weitere Individuen und Vereinigungen gelistet, welche im Zusammenhang mit dem russischen Militär bzw. Industriekomplex stehen. Diese versorgen die russische Armee mit Drohnen, Waffen, Munition oder sonstiger militärischer Ausrüstung. In deren Besitz oder Eigentum befindliche Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen müssen eingefroren werden und es dürfen auch keine neuen Ressourcen bereitgestellt werden. Zudem werden auch Visasperren für weitere ranghohe russische politische Beamter bzw. Geschäftsleute verhängt.
Zu den gelisteten Personen zählen zudem russische Propagandisten, aber auch IT-Unternehmer, welchen eine Rolle in der hybriden Kriegsführung Russlands vorgeworfen wird. Daneben werden die Maßnahmen gegen die Schattenflotte von der Listung bestimmter Fischerei-Betriebe flankiert, denen in diesem Zusammenhang Sabotage von Seeinfrastruktur vorgeworfen wird.
Die EU verfolgt mit diesen Sanktionen auch weiterhin das Ziel, die Unternehmen und Individuen zu treffen, welche den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine durch ihre Handlungen erst ermöglichen.
Exportverbote für gewisse Chemikalien und andere Güter
Exportverbote für Chemikalien und andere Güter werden durch das Paket ausgeweitet. Dies betrifft einerseits bestimmte Chemikalien, welche zur Herstellung von Waffen benötigt werden. Daneben wird auch die Liste einzelner Materialien, Güter oder Technologien erweitert, welche nicht nach Russland oder zur Verwendung in Russland verkauft, geliefert, verbracht oder ausgeführt werden dürfen. Beide Maßnahmen richten sich gegen die russische Rüstungsindustrie und deren Fähigkeit zur Produktion von Hochtechnologie sowie konventionellen und chemischen Waffen.
Sanktionen gegen an Sanktionsumgehung beteiligte Unternehmen
Eine weitere Neuerung stellen Sanktionen gegen eine Reihe von Unternehmen dar, die das russische Militär unterstützen oder an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind, davon einige außerhalb Russlands.
Dies betrifft neben russischen Unternehmen auch einige Unternehmen in China und den Vereinigten Arabischen Emiraten, denen die Beteiligung an Sanktionsumgehungen vorgeworfen wird. Weiterhin gelistet werden direkte Unterstützer des russischen Militärs unter anderem in Serbien, der Türkei, Vietnam und Usbekistan.
Maßnahmen zum Schutz von Kulturgütern
Weitere Maßnahmen richten sich gegen die gezielte Entwendung ukrainischer Kulturgüter und Beanspruchung landwirtschaftlicher Kapazitäten in den besetzten Gebieten Luhansk, Donetsk sowie auf der Krim.
Maßnahmen gegen Propaganda und Desinformation
Neu sind zudem Maßnahmen gegen Organisationen und Personen, die an der Verbreitung von russischer Propaganda oder Desinformation beteiligt sind. Dies betrifft sowohl die Verbreitung bestimmter russischer Medien im Ausland als auch die allgemeine Verbreitung von Falschnachrichten. Es ist insbesondere verboten, Inhalte der gelisteten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu senden oder deren Sendung zu ermöglichen, zu erleichtern oder auf andere Weise dazu beizutragen. Prominentestes Beispiel ist hier die Sanktionierung des Medienkanals „Voice of Europe“ und der dahinterstehenden Personen. Weitere Sanktionen betreffen die Unterstützung von Menschenrechtsverstößen oder Manipulationsversuchen durch den russischen Staat, seine Institutionen und verbundene Personen. Hiervon sind mehrere Personen, Organisationen oder Einrichtungen betroffen, welche unter anderem gewaltsame Demonstrationen in Drittstaaten erleichtern, Informationen manipulieren oder Einschüchterungsmaßnahmen vornehmen. Zudem werden nun rund 20 Richter und Ankläger gelistet, welche an dem juristischen Kampf gegen die russische Opposition beteiligt sind. Diese waren insbesondere in den Verfahren gegen Vladimir Kara-Murza und den Kremelkritiker und Oppositionsführer Alexei Navalny tätig.
Zusammenfassung
Insgesamt enthält das Sanktionspaket nur in wenigen Bereichen gänzlich neue Maßnahmen, stellt aber einen weiteren wichtigen Schritt zur Ausweitung und Stärkung bestehender Sanktionen dar. Dies ist auch im Zusammenhang mit dem Plan der EU zu sehen, eine Abhängigkeit von russischer Energie bis 2027 vollständig zu beenden. Zu betonen ist insbesondere die Listung einiger nicht-russischer Akteure, welche den russischen Angriffskrieg direkt oder indirekt unterstützen. Für Unternehmen ist vor diesem Hintergrund auch bei Geschäften ohne erkennbaren Russlandbezug Vorsicht geboten.
Für Fragen zur Bedeutung für Ihr Unternehmen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Hierbei haben wir nicht nur das konkrete Sanktionspaket im Fokus, sondern auch die Integration in Ihr bestehendes Compliance Management System.

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